Otto Schnell
Otto Schnell (* 27. August 1896 in Schwerte; † 11. August 1972 in Neukirchen (Knüll)) war ein deutscher Parteifunktionär (NSDAP) im Gau Westfalen-Süd.
Leben
Otto Schnell absolvierte nach seiner Schulausbildung eine Schlosserlehre und arbeitete in diesem Beruf bis September 1914, als er sich freiwillig zum Kriegsdienst meldete. Er wurde als Unteroffizier, ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse sowie mit dem Silbernen Verwundetenabzeichen, entlassen und fand zunächst Arbeit bei der Eisenbahnbetriebswerkstätte in Schwerte. Er besuchte von Oktober 1919 bis August 1921 die Maschinenbauschule Dortmund und war anschließend als Betriebsingenieur in Unna, Breslau und in Westhofen eingesetzt.
Im Oktober 1926 bestand er die Aufnahmeprüfung am Gewerbelehrerseminar in Köln, studierte von April 1927 bis März 1929 am Staatlichen Berufspädagogischen Institut in Berlin und legte die Prüfung in der Abteilung Metallgewerbe ab. Von 1929 bis 1936 war er als Gewerbeoberlehrer in Soest tätig. Schnell trat zum 1. April 1931 der NSDAP in Unna bei (Mitgliedsnummer 508.365),[1] wo er Ortsgruppenleiter wurde. Von November 1932 bis zum 30. Mai 1936 fungierte er als NSDAP-Kreisleiter im Kreis Soest. Dabei wurde er ab Mitte 1934 wegen eines Parteigerichtsverfahrens beurlaubt und mit der Verwarnung durch das Oberste Parteigericht am 20. Mai 1936 aus dem Amt entlassen. Zum 1. Februar 1936 zur Berufsschule Bielefeld versetzt, zog er 1938 nach Kassel, um dort als Direktor der Berufsschule zu arbeiten. Vom 1. Juli 1941 bis zum Kriegsende war er Gewerbeschulrat bei der Regierung in Kassel. Kurz vor Kriegsende übernahm er die Führung des Volkssturms.
Im Sommer 1946 kam er bis Dezember 1948 im Internierungslager Darmstadt in Haft und war für die handwerkliche Schulung seiner Mitinternierten zuständig. Im Entnazifizierungsverfahren wurde er durch die Spruchkammer Darmstadt am 9. Juli 1947 zu 6 Jahren Arbeitslager verurteilt, wobei ein Jahr der Internierung auf die Haftdauer angerechnet wurde. Die Berufungskammer Kassel hob dieses Urteil am 10. September 1948 und verwies zur erneuten Verhandlung an die Spruchkammer Kassel-Stadt. Am 26. Mai 1950 wurde das Verfahren durch die Zentralspruchkammer Hessen an das Land Nordrhein-Westfalen überwiesen. Der Hauptausschuss Düsseldorf stufte ihn mit Entscheidung vom 29. September 1951 in die Kategorie III (Minderbelastet) mit Aberkennung seiner Beamtenrechte aus seinen Beamtenverhältnissen als Berufsschuldirektor und Regierungsrat ein. Im weiteren Verfahren wurde er vom Berufungsausschuss Düsseldorf in die Kategorie IV (Mitläufer) eingestuft mit der Auflage, Schnell bis zum 29. April 1952 als Gewerbeoberlehrer zu beschäftigen. Schließlich stellte die Zentralspruchkammer Hessen am 30. Mai 1952 das Verfahren ein, da die Voraussetzungen für die Einstufung in die Gruppen I oder II nicht gegeben waren.
Öffentliche Ämter
- Aufsichtsratsvorsitzender der Ruhr-Lippe-Kleinbahnen
Literatur
Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 274f. (Digitalisat)
Einzelnachweise
- ↑ Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/38941266