Otto Plagemann

Otto Plagemann (* 28. September 1903 in Goldberg im Landkreis Ludwigslust-Parchim; † 22. Februar 1998 in Essen) war ein deutscher Parteifunktionär (NSDAP).

Leben

Otto Plagemann war ein Sohn des Stellmachermeisters Wilhelm Plagemann und kam nach der Obersekundareife am Realgymnasium Güstrow im September 1919 als Anwärter in die mecklenburgische Steuerverwaltung. Er wurde von der neugeschaffenen Reichsfinanzverwaltung als Steuersupernumerar übernommen und war ab Juli 1925 als Steuerobersekretär bei mehreren Finanzämtern beschäftigt, bevor er 1929 zum Finanzamt Recklinghausen kam.

Von 1921 bis 1925 gehörte er dem Jungnationalen Bund und von 1927 bis 1929 dem Stahlhelmbund an. Ebenso war er ab Herbst 1929 Angehöriger der SA, wo er zuletzt Obersturmbannführer war. Zum 1. Oktober 1929 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 155.096).[1] Dort wurde er Kassierer und stellvertretender Ortsgruppenleiter und Adjutant des NSDAP-Kreisleiters und war von Oktober 1933 bis Jahresende 1935 NSDAP-Kreisleiter in Recklinghausen-Land und vom Jahresbeginn 1936 bis zum 2. Juni 1938 Kreisleiter in Recklinghausen (Stadt und Land).Im Kreis Paderborn war er vom 3. Juni 1938 bis September 1939 und von Februar 1941 bis Juni 1941 Kreisleiter. Im Anschluss war er in gleicher Funktion im Kreis Emscher-Lippe bis zum Kriegsende tätig.

Noch am 7. April 1945, drei Tage vor der endgültigen Besetzung der Stadt, wandte er sich an die Bevölkerung Gelsenkirchens. Obwohl Buer und Horst schon von den Amerikanern befreit waren, hoffte Plagemann immer noch auf den „Endsieg“.[2] Gegen Kriegsende floh er aus dem Ruhrkessel in seine Heimat Mecklenburg, wo er als Ackerknecht Arbeit fand. Er kam nach Westdeutschland zurück und hielt sich zunächst in den Kreisen Uelzen und Hildesheim auf, bis er im Frühjahr 1947 zu seiner Familie nach Recklinghausen zurückkehrte und sich dort freiwillig bei den Behörden meldete. Er wurde im Internierungslager Recklinghausen-Hillerheide bis zum 14. Februar 1948 interniert und durch die Spruchkammer Recklinghausen zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren verurteilt, wo die 7-monatige Internierung voll angerechnet wurde. Er trat die Haft in der Strafanstalt Esterwegen an und legte gegen das Urteil der Spruchkammer Revision ein, die Erfolg hatte. Die Verteidigung hatte die Bürgermeisterin Sewing als Zeugin benannt[3]. Nach deren Aussage revidierte die Kammer ihr Urteil und verhängte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und fünf Monaten sowie eine Geldstrafe von 2.000 Reichsmark. Seinen weiteren Lebensunterhalt sicherte er sich aus dem Arbeitseinkommen als Büroangestellter bei einem Steuerberater.

Literatur

  • Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 178 (Digitalisat)

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/32600683
  2. Gelsenzentrum; Portal für Stadt- und Zeitgeschichte, Durchhalteappell an die Gelsenkirchener BevölkerungDigitalisat
  3. Dorsten Lexikon: NSDAP-KreisleiterDigitalisat