Organisationsbereich (Bundeswehr)
Ein Organisationsbereich in der deutschen Bundeswehr bezeichnet eine Untergliederung innerhalb des nachgeordneten Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung. Organisationsbereiche lassen sich in militärische und zivile Organisationsbereiche einteilen.
Die militärischen Organisationsbereiche sind:
- Heer (H)
- Luftwaffe (Lw)
- Deutsche Marine (M)
- Cyber- und Informationsraum (CIR)
- Unterstützungsbereich (UstgBer)
Die vier Organisationsbereiche Heer, Luftwaffe, Marine und CIR bilden zusammen die Teilstreitkräfte der Bundeswehr.
Die zivilen Organisationsbereiche sind:
- Personal (P)
- Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (AIN)
- Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD)
- Rechtspflege
- Militärseelsorge
Die Organisationsbereiche Personal, Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung sowie Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen werden unter dem Begriff Bundeswehrverwaltung zusammengefasst.
An der Spitze der militärischen Organisationsbereiche steht, wie auch bei den Teilstreitkräften, ein Inspekteur. Die zivilen Organisationsbereiche werden durch eine Abteilung im Bundesministerium der Verteidigung geführt. Die Organisationsbereiche AIN und IUD umfassen jeweils eine Bundesoberbehörde (Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bzw. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr), der alle weiteren Dienststellen im Organisationsbereich nachgeordnet sind. Im Organisationsbereich Personal sind neben dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr weitere Dienststellen dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet.
Weblinks
- Die Organisation der Bundeswehr. Abgerufen am 20. August 2020.