Obergrombacher Hohle

Naturdenkmal „Obergrombacher Hohle“

Hohlweg „Obergrombacher Hohle“ am Südrand der Stadt Bruchsal

Lage Bruchsal, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, Deutschland
Fläche 1,7646
Kennung 82150090013
Geographische Lage 49° 7′ N, 8° 36′ O
Einrichtungsdatum 1. Dezember 1986
Verwaltung Landratsamt Karlsruhe
f6

Das Gebiet Obergrombacher Hohle ist ein flächenhaftes Naturdenkmal auf dem Gebiet der Stadt Bruchsal im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg. Es handelt sich um einen historisch bedeutenden Hohlweg.

Kenndaten

Das Naturdenkmal wurde mit Verordnung vom 1. Dezember 1986 unter dem Namen Obergrombacher Hohle ausgewiesen.

Lage und Beschreibung

Das Naturdenkmal liegt südlich von Bruchsal. Es handelt sich um einen sehr langen, tiefen Hohlweg im Verlauf der alten Ortsverbindung Bruchsal-Obergrombach (Weißer Weg). Der rund ein Kilometer lange Hohlweg weist 1 bis 15 m hohe und 45 bis 90° geneigte Wände auf.

Der südliche Teil des Naturdenkmals überlagert sich mit dem FFH-Gebiet Kinzig-Murg-Rinne und Kraichgau bei Bruchsal. Das Naturdenkmal wird vollständig überlagert vom Biotop Obergrombacher Hohle mit der Biotopnummer 168172153418 aus der Offenland-Biotopkartierung Baden-Württemberg.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden in der Hohle Grabsteine als Stützmauern eingebaut, die vom geschändeten Jüdischen Friedhof Obergrombach entwendet worden waren. Die Grabsteine wurden nach 1989 ausgebaut und auf den Friedhof zurückgebracht.[1]

Geologie

Der Untergrund besteht aus Kalkstein.

Flora und Fauna

Laut Biotopkartierung kommen die folgenden Arten im Gebiet vor: Waldgrille, Feldahorn, Giersch, Hänge-Birke, Wald-Zwenke, Land-Reitgras, Gemeine Hainbuche, Schöllkraut, Großes Hexenkraut, Gewöhnliche Waldrebe, Roter Hartriegel, Gemeine Hasel, Eingriffeliger Weißdorn, Gewöhnlicher Dornfarn, Echter Wurmfarn, Gewöhnlicher Spindelstrauch, Rotbuche, Wald-Erdbeere, Faulbaum, Gemeine Esche, Ruprechtskraut, Echte Nelkenwurz, Gemeiner Efeu, Kleines Springkraut, Echte Walnuss, Gewöhnlicher Liguster, Kulturapfel, Espe, Vogelkirsche, Zwetschge, Schlehdorn, Gewöhnliche Douglasie, Kultur-Birne, Stachelbeere, Gewöhnliche Robinie, Hundsrose, Kratzbeere, Haselblattbrombeere, Brombeere, Schwarzer Holunder, Flatterulme, Feldulme, Große Brennnessel, Buntspecht, Mittelspecht, Kleiber.

Schutzzweck

Der Schutzzweck des Naturdenkmals ist gemäß Schutzgebietsverordnung

  • die Erhaltung eines landschaftstypischen Hohlwegs mit standortgemäßen Hecken als Lebensraum einer Vielzahl von Tieren sowie die Erhaltung einer Quelle.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Alexander Lang: Der Pfarrer war’s – mit Rathaus-Blockade Grabsteine gerettet. In: evangelisch.de. 24. April 2024, abgerufen am 23. Dezember 2025.