Niels Busch-Jensen
Niels Christian Frederik Busch-Jensen (* 21. September 1886 in Sundby, Amager; † 7. Februar 1987 in Kopenhagen) war ein dänischer Rechtsanwalt und Politiker der Socialdemokraterne, der unter anderem 1945 und erneut von 1947 bis 1950 Justizminister war. Als Justizminister und als vorheriger Jurist des Freiheitsrates befasste er sich unter anderem mit Verbrechen von Kollaborateuren und Landesverrätern während der deutschen Besetzung Dänemarks im Zweiten Weltkrieg.
Leben
Rechtsanwalt, Zweiter Weltkrieg und Widerstand gegen die deutsche Besatzungsmacht
Niels Christian Frederik Busch Jensen, Sohn des Maschinisten und späteren Fabrikleiters Lars Mathiesen Jensen (1852–1916) und Christiane Sophie Busch (1855–1929), bestand 1901 die Vorprüfung und anschließend die Aufnahmeprüfung zum Polytechnikum. Nachdem er den ersten Teil der Bauingenieurprüfung legte er 1904 noch eine private Abiturprüfung ab. In der Folgezeit besuchte er an der Universität Kopenhagen Vorlesungen des Philosophen Harald Høffding[1] sowie der Sprachforscher Kristian Sandfeld[2] und Kristoffer Nyrop.[3] Ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Kopenhagen schloss er 1911 ab und besuchte dabei unter anderem Vorlesungen von Svenning Rytter,[4] seinem späteren politischen Hauptgegner. Nach Abschluss seines Studiums Prokura bei der renommierten Kopenhagener Anwaltskanzlei Siesbye und Simonsen, wo er bereits als studentische Hilfskraft tätig gewesen war. Während seines Studiums hatte er auch in der Rechtshilfe der Studentenvereinigung (Studentersamfundet) gearbeitet. Bei der Folketingswahl am 22. April 1918 stimmte Busch Jensen ausdrücklich für die Kriegs-Regierung Zahle II des Radikale Venstre, die er für fähig hielt. Bei der darauf folgenden Folketingswahl am 26. April 1920 wählte er die Sozialdemokratische Partei (Socialdemokraterne) und wurde kurz darauf als Sekretär der Studentenvereinigung angestellt. In dieser Funktion wollte er keine politische Zugehörigkeit zu zeigen und trat daher von der Rechtshilfe der Studentenvereinigung zurück.
1933 bekam Busch Jensen über den Generalstaatsanwalt Wreschner bekam er Kontakt zu jüdischen Flüchtlingen aus Deutschland sowie zu deutschen kommunistischen und sozialdemokratischen Politikern, die nach Dänemark kommen wollten. Dadurch lernte er die Gräueltaten des Nationalsozialismus aus erster Hand kennen. Nach der deutschen Besetzung Dänemarks am 9. April 1940 nahm der Widerstandsführer Frode Jakobsen[5] Kontakt zu ihm auf, worauf er sich sofort dem Dänischen Studienzirkel (Dansk studiering) von seinen legalen Anfängen an sowie seiner Fortsetzung im Untergrund, dem Ringen, anschloss. Dadurch wurde er Chefanwalt des im September 1943 gegründeten Freiheitsrates (Danmarks Frihedsråd) und war der Autor des juristischen Abschnitts in der Broschüre des Freiheitsrates. Er trat auch dem Rechtsausschuss des Freiheitsrates bei, der die juristische Auseinandersetzung vorbereitete. Am 11. Oktober 1943 wurde im Rahmen einer Namensänderung ein Bindestrich zwischen seinen Familiennamen „Busch Jensen“ eingeführt, so dass er nunmehr „Busch-Jensen“ hieß. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedern der Widerstandsbewegung war er mit 58 Jahren 1944 fast ihr ältester führender Funktionär. Die Anwälte des Freiheitsrates forderten von Anfang an, dass die Änderung des Strafgesetzbuches (Straffelovstillægget) rückwirkend in Kraft gesetzt werden sollte, um eine „Nacht der langen Messer“ gegen Kollaborateure und Landesverräter zu vermeiden, was allerdings als verfassungswidrig oder zumindest undemokratisch kritisiert wurde. Es wurde aber auch eingewandt, dass das Grundgesetz Dänemarks (Danmarks Riges Grundlov) – anders als andere Verfassungen – bewusst darauf verzichtet habe, rückwirkende Gesetze zu verbieten, um dieses Instrument nutzen zu können.
Es wurde auch behauptet, die Anwesenheit der Besatzungsmacht habe Änderungen des Strafgesetzbuches verhindert, weshalb diese erst nach dem Krieg umgesetzt werden konnten. Für ihn entscheidend war, dass der Strafbereich nicht erweitert wurde, da das geltende Strafgesetzbuch ausdrücklich Strafen im Kriegsfall oder bei drohender Kriegsgefahr zuließ. Die Strafgesetzänderung brachte lediglich einige notwendige Klarstellungen. Nach dem Willen des Freiheitsrates sollte die Rückwirkung bereits ab dem 9. April 1940 gelten, ab dem der Freiheitsrat den Kriegszustand als gegeben ansah. Vor allem die Kommunisten wollten Sondergerichte, da sie nach dem sogenannten Kommunistengesetz (kommunistloven) von 1941 den ordentlichen Gerichten misstrauten. Busch-Jensen stand dieser Idee skeptisch gegenüber, da er erwartete, dass sie auf Widerstand unter Juristen stoßen und andernfalls schwer durchzusetzen wäre. Die Todesstrafe wurde ursprünglich von der Widerstandsbewegung nicht gefordert, doch mit Fortschreiten des Krieges und dem zunehmend grausamen Verhalten der Deutschen und ihrer Schergen der Dänischen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei DNSAP (Danmarks Nationalsocialistiske Arbejderparti) – insbesondere in der polizeilosen Zeit – erschien es notwendig, die Todesstrafe für schwerste Verbrechen vorzuschlagen, um Selbstjustiz zu vermeiden. Aus dem gleichen Grund wurde die Mindeststrafe auf vier Jahre festgelegt, obwohl die Anführer der Widerstandsbewegung nicht mit einer so großen Zahl gerechnet hatten. Er war, wie Frode Jakobsen, gegen eine Tätigkeit der Widerstandsbewegung als politische Partei, war sich aber auch bewusst, dass die politischen Parteien in Schach gehalten werden mussten, sobald die Deutschen kapituliert hatten. Der beste Weg hierfür war seiner Meinung nach die Bildung einer Koalitionsregierung mit einer gleichen Anzahl von Politikern und Widerstandskämpfern, eine Idee, die Frode Jakobsen akzeptierte.
Justizminister und Abgeordneter in der Nachkriegszeit
In der Regierung Buhl II, der sogenannten „Befreiungsregierung“ (befrielsesregeringen)[6][7] übernahm Niels Busch-Jensen am 5. Mai 1945 erstmals das Amt des Justizministers (Justitsminister) und bekleidete dieses bis zum 7. November 1945.[8] Nach der Befreiung Dänemarks hatten die Politiker den Vorschlag des Freiheitsrates zur Änderung des Strafgesetzbuches mit unbedeutenden Änderungen angenommen, aber im Ausschuss der Ersten Kammer (landstingsudvalget) hatte der ehemalige kommissarische Justizminister Aage Svendsen[9] so viele Aufhebungen eingebracht, dass Busch-Jensen nunmehr die Hilfe von Ministerpräsident Vilhelm Buhl[10] benötigte, um den Vorschlag des Freiheitsrates durchzubringen. Er war der Meinung, dass im Sommer 1945 eine revolutionsähnliche Situation herrschte und Dänemark deshalb durch Internierungen, Gefängnisse, die ersten relativ harten Strafen gut davongekommen seien und somit Menschenleben gerettet wurden. Mit der Auseinandersetzung mit Kollaborateuren der deutschen Wehrmacht (Værnemager) wollte er nichts zu tun haben, da er mit der Arbeit mit den „einfachen“ Verrätern befasst war.[11] Als Widerstandskämpfer am 20. Juli 1945 das Vestre-Gefängnis (Vestre Fængsel) besetzten, weil sie der Meinung waren, dass Polizei und Gefängnispersonal die Insassen zu gut behandelten, konnte er unter persönlicher Gefahr die angespannte Situation ins Reine bringen.
Vor der Folketingswahl am 30. Oktober 1945 erhielt Niels Busch-Jensen, dessen parteipolitische Haltung unbekannt war, Kandidaturangebote sowohl von der Radikalen Linken (Radikale Venstre) als auch von der Konservativen Volkspartei (Det Konservative Folkeparti) sowie von den Sozialdemokraten (Socialdemokraterne) und kandidierte erfolgreich für letztere Partei im Wahlkreis „Viborg“, was allerdings nur möglich war, nachdem Hans Hedtoft[12] und Vilhelm Buhl sich gemeinsam darum bemüht hatten, die Bevorzugung eines lokalen Kandidaten zu verhindern. Bei der Bildung der Regierung Hedtoft I am 13. November 1947 wurde er wieder Justizminister.[13] Während seiner neuerlichen Amtszeit kam es am 15. Februar 1950 zur Einrichtung der ständigen Strafgesetzbuchkommission (permanente straffelovskommission), die kontinuierlich Vorschläge zur Anpassung des Strafgesetzbuches vorlegen konnte. Er hatte große Probleme mit dem sogenannten „Spinnen“-Fall (Edderkopsagen), der zeigte, dass eine Reihe von Polizeibeamten in Nachkriegsverbrechen verwickelt waren.[14]
Im Februar 1950 wurde er von dem Kommunisten Aksel Larsen[15] und von seinem Jugendfreund und ehemaligen Staatsanwalt Carl Madsen,[16] den er im Jahr zuvor wegen Fahrens unter pathologischer Trunkenheit hatte entlassen müssen, angezeigt. Während eines Verleumdungsprozesses bezüglich der Beziehung des Bauunternehmens Wright, Thomsen und Kier während des Krieges ließen sie ihn als Zeugen vor Gericht lügen. Er hatte der Kampagne, die von verschiedenen Seiten gegen ihn geführt wurde, nichts entgegenzusetzen. Als die Konservative Volkspartei daraufhin mitteilte, dass sie Busch-Jensen das Misstrauen aussprechen wollten, trat er am 25. Februar 1950 zurück und wurde durch Ministerpräsident Buhl zunächst kommissarisch abgelöst, ehe Karl Kristian Steincke[17] am 4. März 1950 neuer Justizminister wurde. Er blieb bis zur Wahl am 21. April 1953 Mitglied des Folketing, danach wurde er noch Mitglied des Landsting, bis dieser im Zuge einer Verfassungsreform im September 1953 abgeschafft wurde.
Niels Busch-Jensen war seit dem 25. März 1914 mit der Bauingenieurin Ingeborg Jensen (1890–1990), Tochter des Fabrikanten Johan Christian Jensen (1845–1914) und Louise Emilie Marie Lundberg (1851–1935), verheiratet und wurde nach seinem Tode im Alter von 100 Jahren auf dem Kopenhagener Vestre Kirkegård beigesetzt.
Weblinks
- Aage Trommer: Niels Busch-Jensen. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- Tage Kaarsted: Niels Busch-Jensen. In: Dansk Biografisk Leksikon. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- Busch-Jensen, Niels (Christian Frederik). In: rulers.org. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (englisch).
- Niels Christian Frederik Busch-Jensen. In: gravsted.dk. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
Einzelnachweise
- ↑ Mogens Blegvad: Harald Høffding. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Poul Søren Kjærsgaard, Michael Herslund: Kristian Sandfeld. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Poul Søren Kjærsgaard, Michael Herslund: Kristoffer Nyrop. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Ditlev Timm: Svenning Rytter. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Jesper Jørgensen, Hans Kirchhoff: Frode Jakobsen. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Aage Trommer, Kirsten Benn Lykkebo: befrielsesregeringen. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Aage Trommer, Tage Kaarsted: Ny regering. In: Gyldendal og Politikens Danmarkshistorie. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Denmark: Justice Ministers. In: rulers.org. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (englisch).
- ↑ A. Falk-Jensen, Helge Larsen: Aage Svendsen. In: Dansk Biografisk Leksikon. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ A. Falk-Jensen, Helge Larsen: Vilhelm Buhl. In: Dansk Biografisk Leksikon. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Ditlev Tamm: retsopgøret i Danmark. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Hans Hedtoft (S). In: Folketing. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Regeringen Hedtoft ( vom 3. Dezember 2022 im Internet Archive)
- ↑ Der „Spinnen“-Fall handelt von einem kriminellen Netzwerk während der Besatzung und in der Zeit nach der Befreiung. Der Gebrauchtwagenhändler Svend Aage Hasselstrøm, der Möbelhändler Johannes Linde und andere Kriminelle beherrschten Kopenhagen mit Hilfe hochrangiger Polizeibeamter. Dänemark litt während und nach der Besatzung unter Warenknappheit, und durch Schwarzmarktgeschäfte betrieben sie einen umfangreichen Handel. 15 Polizisten und 15 weitere Personen wurden verurteilt.
- ↑ Aksel Larsen (SF). In: Folketing. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Henrik Stevnsborg: Carl Madsen. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).
- ↑ Jakob Christensen: K. K. Steincke. In: Den Store Danske Encyklopædi. Abgerufen am 23. Oktober 2025 (dänisch).