Niccolò Raselli

Niccolò Raselli (* 30. Juni 1944) ist ein Schweizer Jurist und ehemaliger Richter. Er ist Mitglied der Sozialdemokratischen Partei (SP)[1] und war von 1995 bis 2012 Richter am Schweizerischen Bundesgericht. Nach seinem Rücktritt profilierte er sich als kritischer Publizist zu Themen der Rechtsstaatlichkeit, der Gewaltenteilung und der richterlichen Unabhängigkeit.

Ausbildung und früher Werdegang

Niccolò Raselli ist heimatberechtigt in Poschiavo im Kanton Graubünden.[2] Er absolvierte sein Rechtsstudium an der Universität Bern.[3] Nach dem Studium arbeitete er von 1970 bis 1973 zunächst als juristischer Mitarbeiter im Justizdepartement des Kantons Luzern.[3]

Parallel zu seiner juristischen Ausbildung liess sich Raselli am Konservatorium Luzern als Bratschist ausbilden.[4] Er unterbrach seine juristische Laufbahn, um von 1973 bis 1975 hauptsächlich als Orchester- und Kammermusiker tätig zu sein.[2][4] Da er jedoch zur Einsicht gelangte, dass es für eine grosse Solistenkarriere zu spät sei, kehrte er im Alter von rund 30 Jahren zur Justiz zurück.[4]

Richterliche Karriere

Kanton Obwalden

Raselli setzte seine juristische Laufbahn im Kanton Obwalden fort. Von 1975 bis 1979 wirkte er als Gerichtsschreiber am Obergericht und Verwaltungsgericht des Kantons.[3] Im Jahr 1979 erlangte er das Obwaldner Anwaltspatent.[2]

Ab 1979 war er 16 Jahre lang als vollamtlicher Gerichtspräsident tätig. Er präsidierte in dieser Funktion das Obergericht, das Verwaltungsgericht sowie die Rekurskommission für Sozialversicherung des Kantons Obwalden.[2][5]

Zusätzlich zu seinen kantonalen Ämtern übernahm Raselli Aufgaben auf Bundesebene: Von 1985 bis 1987 präsidierte er die Eidgenössische Pachtzinskommission und ab 1987 die Eidgenössische Pachtrekurskommission.[2]

Bundesgericht

Im Jahr 1992 wurde Raselli zunächst als nebenamtlicher Richter an das Bundesgericht gewählt.[5] Am 22. März 1995 erfolgte durch die Vereinigte Bundesversammlung seine Wahl zum ordentlichen Bundesrichter.[2] Er übte dieses Amt bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2012 aus.[5] Während seiner Amtszeit lebte er als Wochenaufenthalter in Lausanne.[4]

Bis Ende 2008 gehörte Raselli der Zweiten zivilrechtlichen Abteilung an, der er von 2003 bis 2008 als Präsident vorstand.[5] Ab 2009 wechselte er in die Erste öffentlich-rechtliche Abteilung, der er bis zu seinem Rücktritt Mitte 2012 angehörte.[5]

Wirken und rechtspolitische Positionen

Seit seinem Rücktritt lebt Raselli mit seiner Ehefrau in Flüeli-Ranft (Kanton Obwalden).[4] Er widmet sich privat unter anderem der Musik und dem Kochen, tritt jedoch regelmässig als Publizist zu verfassungsrechtlichen und justizpolitischen Themen in Erscheinung.[4]

Unabhängigkeit der Justiz und Richterwahlen

Raselli setzt sich kritisch mit dem Schweizer System der Richterwahlen auseinander. Er argumentiert, dass das System der periodischen Wiederwahl (Amtsdauer von sechs Jahren am Bundesgericht) die Richterliche Unabhängigkeit gefährde.[6] Zwar gewährleiste das Wahlsystem eine Spiegelung der gesellschaftspolitischen Kräfte,[6] jedoch werde die Wiederwahl zunehmend als Vehikel für parteipolitische Einflussnahme missbraucht.[5] Als Beispiele nennt Raselli die Drohungen gegen Richter nach kontroversen Entscheiden (z. B. Kruzifix-Entscheid, Einbürgerungsentscheide) sowie den Versuch der SVP-Fraktion im Jahr 2020, Bundesrichter Yves Donzallaz nicht wiederzuwählen.[5]

Er plädiert stattdessen für eine einmalige Wahl auf eine zeitlich beschränkte Amtszeit oder bis zum Pensionierungsalter, kombiniert mit einem rechtsstaatlichen Abberufungsverfahren bei Amtsunfähigkeit.[5] Zudem kritisiert er die faktische Diskriminierung parteiloser Kandidaten und schlägt die Schaffung einer unabhängigen Evaluationskommission vor, um die Wahlen zu entpolitisieren.[5] Ebenfalls kritisch äussert er sich zur Mandatssteuer, bei der Richter einen Teil ihres Einkommens an ihre Partei abführen müssen. Er bezeichnet diese Praxis als unvereinbar mit der richterlichen Unabhängigkeit, da sie den Anschein der Käuflichkeit von Ämtern («Ämterkauf») erwecke.[5]

Rechtsstaatlichkeit und Völkerrecht

Im Jahr 2016 bezeichnete Raselli die Durchsetzungsinitiative der SVP als «Monstrum».[7] Er kritisierte insbesondere den darin vorgesehenen Automatismus der Landesverweisung ohne Härtefallklausel, der elementare Rechtsgrundsätze wie das Verhältnismässigkeitsprinzip und das rechtliche Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) verletze.[7] Er warnte zudem vor der «Two-strikes»-Regelung, die auch bei geringfügigen Delikten zur Ausweisung führen könne, sofern eine Vorstrafe existiere.[7]

Im Kontext der Klimapolitik verteidigte Raselli 2024 das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen Schweiz. Er kritisierte die Reaktion der ständerätlichen Rechtskommission, die zur Nichtumsetzung des Urteils aufrief, als Untergrabung des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung.[8]

Umweltrecht und Föderalismus

Im September 2025 übte Raselli scharfe Kritik am sogenannten «Beschleunigungserlass» für den Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere im Zusammenhang mit der «Lex Gornerli».[9] Er wandte sich gegen den Beschluss des Parlaments, für 16 Wasserkraftprojekte den Weiterzug von Entscheiden an das Bundesgericht auszuschliessen. Raselli bezeichnete diesen Ausschluss als «Coup», der den Kern des Rechtsstaates treffe. Er warnte vor einer Gefährdung der einheitlichen Anwendung des Bundesrechts, da fünf verschiedene kantonale Gerichte (Wallis, Bern, Graubünden, Tessin, Uri) letztinstanzlich entscheiden würden. Zudem befürchtete er, dass kantonale Gerichte, deren Mitglieder der Wiederwahl unterstehen, politischem Druck und wirtschaftlichen Interessen (Arbeitsplätze, Baugewerbe) stärker ausgesetzt wären, was der Korruption Vorschub leisten könne.[9]

Publikationen (Auswahl)

  • Das Bundesgericht. In: Verfassungsrecht der Schweiz. 2005 (Manuskript).[10]
  • Richterliche Unabhängigkeit. In: «Justice – Justiz – Giustizia» 2011/3.[6]
  • Die Durchsetzungsinitiative – ein Monstrum. In: sui-generis 2016, S. 1–7.[7]
  • Justiz-Initiative abgeschmettert – Ende gut, alles gut? In: «Justice – Justiz – Giustizia» 2022/2.[5]

Einzelnachweise

  1. Personen: Niccolò Raselli. In: sp-ps.ch. Sozialdemokratische Partei der Schweiz, abgerufen am 31. Oktober 2025.
  2. a b c d e f Liste der ehemaligen Bundesrichter: Niccolò Raselli. In: bger.ch. Schweizerisches Bundesgericht, abgerufen am 31. Oktober 2025.
  3. a b c Über die Person: Niccolò Raselli. In: weblaw.ch. Abgerufen am 31. Oktober 2025.
  4. a b c d e f Gjon David: Was macht eigentlich Niccolò Raselli? In: Plädoyer. 1. Februar 2016, abgerufen am 31. Oktober 2025.
  5. a b c d e f g h i j k Niccolò Raselli: Justiz-Initiative abgeschmettert – Ende gut, alles gut? In: Justice - Justiz - Giustizia. Band 2022/2 (weblaw.ch).
  6. a b c Niccolò Raselli: Richterliche Unabhängigkeit. In: Justice - Justiz - Giustizia. Band 2011/3 (richterzeitung.ch).
  7. a b c d Niccolò Raselli: Die Durchsetzungsinitiative – ein Monstrum. In: sui-generis. 2016, S. 1–7, doi:10.21257/sg.18.
  8. Niccolò Raselli: Den Rechtsstaat untergraben. In: WOZ Die Wochenzeitung. 30. Mai 2024, abgerufen am 31. Oktober 2025.
  9. a b Niccolò Raselli: Alt-Bundesrichter kritisiert Coup des Ständerats: «Die Gerichte der Kantone werden politisch unter Druck kommen». In: Aargauer Zeitung. 30. September 2025, abgerufen am 25. Dezember 2025.
  10. Niccolò Raselli: Das Bundesgericht. In: Verfassungsrecht der Schweiz (Manuskript). 2005.