Neubekanntmachung

Die Neubekanntmachung bezeichnet in der deutschen Gesetzgebung die Bekanntmachung der Neufassung von Gesetzen und Rechtsverordnungen.[1] Während die Neuverkündung eines Gesetzes dem Gesetzgeber zufällt, ist die Neubekanntmachung ein Akt der exekutiven Gewalt, in der Regel des sachlich federführenden Ministeriums.

Zweck

Gesetzestexte werden durch Änderungsgesetze aus sich heraus unverständlich und dadurch für den Rechtsadressaten zunehmend nutzlos. Im Zuge der regelmäßigen Gesetzeskonsolidierung stellt die Neubekanntmachung das betreffende Stammgesetz auf eine neue amtliche Textgrundlage. In der Regel ergeht hierfür im Gesetzgebungsverfahren mit dem Änderungsgesetz eine Bekanntmachungserlaubnis, auf die hin das Gesetz im jeweiligen Verkündungsblatt (für die Bundesrepublik Deutschland z. B. das Bundesgesetzblatt) neu bekannt gemacht werden darf.[2]

Der Rechtsadressat erhält hierdurch eine amtliche Lesefassung des aktuellen Gesetzestextes. Diese umfasst den zu dem maßgeblichen Stichtag geltenden authentischen und einwandfreien Wortlaut des Gesetzes oder einer Rechtsverordnung. Bei der Neufassung dürfen nur die zuvor förmlich beschlossenen und verkündeten Änderungen berücksichtigt werden.[1] In der Einleitung der Neubekanntmachung wird in der Regel angegeben, auf welchem Rechtsstand sie sich befindet und welche Gesetze sie berücksichtigt.

Neubekanntmachungen vermeiden die Durchführung eines aufwändigen Gesetzgebungsverfahrens, um an eine konsolidierte Lesefassung zu gelangen. Von der Neubekanntmachung zu unterscheiden ist die Neuverkündung eines Gesetzes. Hier erlässt der Gesetzgeber im üblichen Gesetzgebungsverfahren ein neues Gesetz mit dem bisherigen oder einem leicht abgewandelten Namen. In den Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungen bestimmt er das Außerkrafttreten des bisherigen Gesetzes.

Neubekanntmachungen sind auch bei Rechtsverordnungen möglich, aber unüblich, weil das zuständige Ministerium auf der Grundlage der gesetzlichen Ermächtigung jederzeit eine Rechtsverordnung neu verkünden kann.

Siehe auch

Literatur

  • Matthias Klein: Die Neubekanntmachung von Gesetzen vor dem Hintergrund der staatlichen Konsolidierungspflicht. Berlin: Duncker & Humblot, 20. Oktober 2010, ISBN 978-3-428-13279-9

Einzelnachweise

  1. a b Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Teil G.3
  2. Bundesministerium der Justiz: Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Teil G.1