Naturschutzgebiet Piepenbruch
Naturschutzgebiet Piepenbruch
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Naturschutzgebiet Piepenbruch von Süden | ||
| Lage | Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
| Fläche | 2,3 ha | |
| WDPA-ID | 555737235 | |
| Geographische Lage | 51° 21′ N, 7° 58′ O | |
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| Einrichtungsdatum | 2019 | |
Das Naturschutzgebiet Piepenbruch mit 2,3 ha Flächengröße liegt östlich von Langscheid im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 2019 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Vorher war die Fläche im Landschaftsplan Sundern aus dem Jahr 1993 ohne jede Schutzausweisung. Das NSG ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet Flasmecketal.[1]
Beschreibung
Beim NSG handelt es sich um zwei quellig vernässte, z. T. binsenreiche Weidebereiche am grünlandgenutzten ostexponierten Talhang zum Bach Flasmecke. Das Nass- und Feuchtgrünland ist Lebensraum seltener Pflanzenarten und Vogelarten. Auf dem Nass- und Feuchtgrünland herrscht Flatter-Binse herrscht vor, wobei Quell-Sternmiere beigemischt ist. Daneben finden sich Arten der Sumpfdotterblumenwiesen. Es kommen Bachbunge, Blaugrüne Binse, Flutender Schwaden, Kriechender Hahnenfuß, Kuckucks-Lichtnelke, Sumpfdotterblume, Sumpf-Hornklee, Sumpf-Kratzdistel, Sumpf-Vergissmeinnicht und Wiesen-Schaumkraut vor.
Zum Wert des NSG führt der Landschaftsplan auf: „Nassweiden sind als ehemals weiter verbreiteter Grünlandtyp der Mittelgebirgslandschaft heute nur noch relativ selten anzutreffen und daher besonders erhaltenswert. Die Fläche ist deshalb von erheblicher Bedeutung als Trittsteinbiotop.“[1]
Schutzzweck
Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung zum:
- „Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Nassgrünland und seinen Lebensgemeinschaften als Trittstein- und Refugialbiotop in intensiv genutzter Agrarlandschaft.“
- „Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 30 BNatschG und Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten.“[1]
Gebot
Für das NSG wurde als spezielles Gebot erlassen, „das Grünland ist zu beweiden, vorzugsweise nach den geltenden Bewirtschaftungsanleitungen „Weide“ des Kulturlandschaftspflegeprogrammes des HSK.“[1]
Siehe auch
Literatur
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern. Meschede 1993.
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung. Meschede 2019.
Weblinks
- Naturschutzgebiet „Piepenbruch“ im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Landschaftsplan Sundern - Neuaufstellung, S. 82. (PDF) Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 12. Juni 2020; abgerufen am 29. April 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.