Nachbarschaft (Norditalien)

Eine Nachbarschaft (ital. vicìnia, von lat. mittelalterlich Nachbarschaft) war im Mittelalter eine besondere Art von Landwirtschaftsgemeinde der norditalienischen Alpen- und Voralpenregionen (Lombardei, Trentino-Südtirol, Friaul usw., aber auch im nachmaligen Kanton Tessin, der im Mittelalter zur Lombardei gehörte), die mit gemeinsamen Wäldern und Weiden ausgestattet war und von der örtlichen Versammlung verwaltet wurde.[1] Gleichnamige Personenverbände zur Nutzung und Pflege gemeinsamer Güter gab es auch im Kanton Graubünden (siehe Nachbarschaft (Graubünden)).

Aufgaben

Als Personenverband, der die Gesamtheit der Nachbarn eines bestimmten Gebiets umfasst, ist die Nachbarschaft eine Vorform der späteren Gemeinde. Sie dient der Nutzung und Pflege gemeinsamer Güter sowie gegenseitiger Hilfe und kann auch niedere hoheitliche Funktionen wahrnehmen. In diesem Sinne umschreibt der Begriff eine ähnliche Realität wie derjenige der Genossenschaft.[2]

Die Nachbarschaft bezeichnete auch die mit Rechten und Pflichten verbundene Mitgliedschaft in einer Nachbarschaft, in allgemeineren Sinn auch das Verhältnis der Nachbarn untereinander. Überdies bedeutete „gemeine Nachbarschaft“ die Versammlung der Nachbarn als deren oberstes Organ, als vicinanze,[2] università agrarie oder terrazzani bezeichnet.

Im Tessin ist die Nachbarschaft (vicinanza) schon ab dem 13. Jahrhundert gleichbedeutend mit Gemeinde, ihre Mitglieder waren die sogenannten vicini. Gleichen Ursprungs wie die Tessiner sind auch die Bündner Nachbarschaften, die sich im Spätmittelalter zu Gerichtsgemeinden zusammenschlossen.[2]

Jede Nachbarschaft im engeren Sinn hatte ihre auf altem Herkommen gegründete Verfassung, in der die Rechte und Pflichten der Nachbarn geregelt wurden. Im Mittelalter sind Satzungen selten, seit dem 13. Jahrhundert existierten statuti. Die Versammlung der Nachbarschaft regelte je nach Region die durch die Nachbarschaft wahrzunehmenden Gemeindenutzungen und kommunalen Aufgaben, Hilfeleistungen in Notfällen, die Organisation von Stiftungen, Festen, Hochzeiten, Begräbnissen oder gemeinsamen Gebeten, die Wahrnehmung der Nachbarlosung (retractus ex iure vicinitatis) bei Güter- und Hausverkäufen, die Pflege von Weg und Steg sowie die Wahl in die verschiedenen Ämter (Dorfmeister, Alpmeister, Bannwarte und Brunnenmeister). In Lugano, Mendrisio, im Valle Maggia und Val Lavizzara delegierte die Nachbarschaft ihre Vertreter (meist den console) auch in den Landschafts- bzw. Talschaftsrat. Die Nachbarschaft nahm Schlichtungsaufgaben unter den Nachbarn, aber auch auf einer höheren Ebene wahr.[2]

Mitglieder

Die Aufnahme in die Nachbarschaft erfolgte durch Erbfall, Einheirat, Einkauf oder auf Wunsch der Nachbarschaft (z. B. bei Siedlungsrückgang). Dabei war ein Eid zu schwören und zur Förderung guter Freundschaft ein Einstand zu leisten. Die Aufnahme stand nur sogenannten ehrlichen Personen zu.[2]

Die Nachbarschaft schloss entweder alle Ortsansässigen ein oder beschränkte sich auf die Besitzer von Haus, Herd und Rauch. Die Entwicklung ging in Richtung einer zunehmenden Abschliessung der Nachbarschaft. Folglich wurde zwischen Nachbarn und Hintersassen unterschieden, an einigen Orten, etwa im Tessin, kam es zu weiteren Unterscheidungen zwischen Vollbürgern, Halbbürgern und Hintersassen (Mendrisio, Lugano, Locarno).[2]

Städtische und ländliche Gebiete

Der Begriff vicinia hatte je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen: In städtischen Gebieten, wie in Brescia oder Bergamo, bezeichnete er eine Art Nachbarschaftsausschuss. In ländlichen Gebieten war es eine Art Dorfverwaltung. Die Vicinia San Pancrazio in Bergamo hat eine Fülle von Dokumenten bewahrt, die es ermöglichen, die Entwicklung dieser Form der städtischen Gesellschaft im Laufe der Zeit zu rekonstruieren. Beispiele für städtische Nachbarschaften sind die Vicinie della Valcamonica und einige sogenannte magnifiche comunità (herausragende Gemeinden) wie die Magnifica Comunità di Cadore, die Magnifica Comunità di Folgaria, die Magnifica Comunità di Fiemme (Talgemeinde Fleims) und La Magnifica Comunità di Locarno.

Weiterentwicklung

In der frühen Neuzeit entwickelten sich die Nachbarschaften zu Dorfgenossenschaften weiter. In der Helvetischen Republik verschwanden sie als Personenverbände mit öffentlichen Aufgaben, lebten aber im Tessin als patriziati weiter.[2]

Literatur

  • Karl Heinz Burmeister: Nachbarschaft. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 19. Juni 2015.
  • Gloria Caminiti: La Vicinia di S. Pancrazio a Bergamo: un microcosmo di vita politico-sociale (1283-1318). Provincia di Bergamo, Bergamo 1999.
  • Pio Caroni: Le origini del dualismo comunale svizzero. Genesi e sviluppo della legislazione sui comuni promulgata dalla Repubblica Elvetica. Milano 1964.
  • Massimo Guidetti: Un’Italia sconosciuta. Comunità di villaggio e comunità famigliari nell’Italia dell’800. Jaca Book, Milano 1976.
  • Pietro Sella: La vicinia come elemento costitutivo del comune. Hoepli, Milano 1908.
  • Angelo Mazzi: Le vicinie di Bergamo. 1884.
  • Marco Mazzoleni: Itinerari dell’anno Mille. Chiese romaniche nel bergamasco. Sesaab, 2000.
  • Giuliano Milani: I comuni italiani XII-XIII secolo. Editore Laterza, 2015, ISBN 978-88-581-1855-9.
  • Paolo Gabriele Nobili: Appartenenze e delimitazioni. Vincoli di vicinantia e definizioni dei confini del territorio bergamasco nel secondo terzo del Duecento. In: Quaderni di Archivio Bergamasco, 3, 2010, S. 25–60 (online auf Reti Medievali).

Einzelnachweise

  1. vicìnia/Nachbarschaft. Institut der Italienischen Enzyklopädie, abgerufen am 25. November 2002 (italienisch/deutsch).
  2. a b c d e f g Karl Heinz Burmeister: Nachbarschaft. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
    Diese Abschnitte basieren weitgehend auf dem Eintrag im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS), der gemäss den Nutzungshinweisen des HLS unter der Lizenz Creative Commons – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0) steht.