NRW-Tarif
Der NRW-Tarif ist ein im öffentlichen Personennahverkehr von Nordrhein-Westfalen (NRW) landesweit angewandter Beförderungstarif. Mit ihm sollen die tariflichen Barrieren zwischen Bus und Bahn einerseits und den verschiedenen Verkehrsverbünden und -gemeinschaften andererseits abgebaut werden. Rechtlich ist er in NRW Nachfolger des Nahverkehrstarifs der Deutschen Bahn.
Geschichte
Tarifverband
Bereits ab 1. August 2004 (Stufe 1) wurden folgende Fahrkarten als „Vorlaufleistung“ eines Pauschalpreis-Tarifs angeboten:
- SchöneFahrtTicket NRW (Erwachsene/Kind) für eine Fahrt in Richtung auf ein Fahrtziel innerhalb von zwei Stunden
- SchönerTagTicket NRW Single für beliebig viele Fahrten Montag – Freitag ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig
- SchönerTagTicket NRW 5 Personen für beliebig viele Fahrten Montag – Freitag ab 9 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig
- SchönesJahrTicket NRW für beliebig viele Fahrten innerhalb eines Jahres
- SchöneFerienTicket NRW für beliebig viele Fahrten innerhalb des jeweiligen Ferienzeitraums
Neu und bundesweit ohne Vorbild war das Kurzreiseticket für bis zu zwei Stunden freie Fahrt in einer Richtung, also ohne Rückfahrtmöglichkeit. Ein Länderticket und das für NRW hierfür als Vorbild anzusehende SchöneFerienTicket NRW gab es bereits vorher. Diese Tickets wurden jedoch mit der 1. Stufe des Landestarifs zu regulären Angeboten ausgebaut.
Am 12. Juni 2005 startete der Verkauf von relationsbezogenen Fahrkarten (Stufe 2). Diese erweiterten den Nahverkehrstarif der Deutschen Bahn um die Möglichkeit, mit nur einem Fahrschein sowohl den Schienenpersonennahverkehr als auch im Vor- und Nachlauf (Anfahrt zum Startbahnhof und Weiterfahrt ab Zielbahnhof) Stadtbahnen, Straßenbahnen und Busse in ganz NRW benutzen zu können.
Der NRW-Tarif ersetzte den bisherigen Nahverkehrstarif der DB in Nordrhein-Westfalen, der jedoch nach wie vor für die Preisbildung des Schienenanteils der Fahrt herangezogen wurde. Für den Vor- und Nachlauf mit kommunalen Verkehrsmitteln wurde ein pauschaler Aufpreis in den Ticketpreis eingerechnet. Dieser Aufpreis von zunächst 70 Cent für jedes Einzelticket wurde jährlich erhöht und betrug ab dem 1. Januar 2010 bereits 1,20 Euro.[1] Bei Fahrkarten mit BahnCard-Rabatt reduziert sich der Preis entsprechend dem jeweiligen Rabattsatz. Der Aufschlag war nach dem Solidarprinzip verbindlich, d. h., er musste auch entrichtet werden, wenn für den Vor- und/oder Nachlauf in Regionen mit schlecht ausgebautem örtlichen Nahverkehr gar keine kommunalen öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden können (besonders auch an Sonn- und Feiertagen). Durch dieses Prinzip erhöhten sich auch für Berufspendler, die mit Park-and-ride ihren Startbahnhof erreichen und am Zielort ihren Arbeitsplatz zu Fuß erreichen können, also keinerlei Bedarf für eine Nutzung im Vor- und Nachlauf haben, die Nahverkehrspreise. Andererseits können auch langlaufende Regionalbusverbindungen (z. B. Münster Hbf – Vreden, ca. 68 km) im Rahmen des Vor-/Nachlaufs mit RelationspreisTickets zurückgelegt werden.
Seit dem 10. Juni 2007 gilt zwischen zwei Gemeinden in NRW ein fester Verbindungspreis (Stufe 3). Zuvor war der Preis unmittelbar vom Start- und/oder Zielbahnhof der Fahrt abhängig.
Seit dem 13. Dezember 2015 ist der NRW-Tarif ein vom DB-Nahverkehrstarif unabhängiger Relationstarif. Zwischen Start- und Zielgemeinde dürfen alle Verkehrsmittel auf allen verkehrsüblichen Wegen benutzt werden.[2] Davor musste ab einem Bahnhof in der Startgemeinde bis zu einem Bahnhof in der Zielgemeinde (bei Gemeinden ohne Bahnanschluss jeweils ab/bis einer vorgegebenen Nachbargemeinde) der Schienenpersonennahverkehr benutzt werden.
Der NRW-Tarif wird ab 1. August 2017 für verbundraumüberschreitende Fahrten im westfälischen Landesteil durch einen neuen Tarifverbund „Westfalentarif“ (WT) ersetzt, der den ehemaligen Sechser, Hochstift-Tarif, VGWS-Tarif, Ruhr-Lippe-Tarif und Münsterland-Tarif umfasst. Alle VRR-Gemeinden, die neben dem WT-Raum angrenzen (im Besonderen Dortmund und Hagen), erkennen für Fahrten im Übergang den Westfalentarif an.[3][4]
Fahrkartensortiment
Gültig bis zur Tarifreform zum 1. Januar 2026 wurden zwei Ticketarten eingeführt:
- Pauschalpreistickets sind:
- a) Zeitkarten (hierzu gehören auch die Tageskarten) für beliebig viele Fahrten innerhalb der Geltungsdauer im gesamten Regionalverkehr des Landes NRW oder
- b) Einzelfahrkarten für eine Fahrt mit einer durch Zeitvorgabe eingeschränkten Entfernung, nicht an einen konkreten Reiseweg gebunden
- Relationspreistickets sind Fahrkarten für einen festgelegten Reiseweg, ausgegeben als Einzeltickets oder Zeitkarten (Wochen-, Monatskarten), gültig „von Haus zu Haus“, einschließlich der Anschlusstickets.
Digitale Vertriebswege
Um den flächendeckenden Vertrieb des Tarifs auch außerhalb der angestammten Vertriebswege für Schienenfahrausweise sicherzustellen, wurde zum 1. April 2008 ein spezielles Online-Ticket NRW (Kombination aus DB-Online-Ticket und Ticket2Print der DSW21) eingeführt, das über die Online-Reiseauskunft der DB erworben werden kann. Hintergrund ist, dass der Vertrieb über die Verkaufssysteme der kommunalen Unternehmen wegen der notwendigen hohen Investitionen bei zu erwartendem relativ geringen Absatz bislang nicht umgesetzt werden konnte.
Anwendungsbereich
Der NRW-Tarif ist der landesweite Tarif für Nahverkehrsfahrten zwischen den Regionen des Landes Nordrhein-Westfalen. Er stellt die Haus-zu-Haus-Tarifierung im NRW-Nahverkehr für alle Bus- und Bahnverbindungen zwischen den Verbundräumen in NRW sicher. So müssen Nahverkehrskunden an den Verbundraumgrenzen bzw. beim Umsteigen kein neues Ticket mehr lösen. Sie können mit demselben Ticket alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge nutzen. Zudem bindet der NRW-Tarif bindet alle Städte und Gemeinden in NRW ein.
Der NRW-Tarif wird angewendet bei Fahrten im Nahverkehr innerhalb von Nordrhein-Westfalen und der Stadt Osnabrück, wenn die Tarifkragen- und Tarifraumgrenzen überschritten werden und kein Übergangstarif existiert.
Darüber hinaus gilt der NRW-Tarif auch auf einigen Transitstrecken außerhalb von NRW. Sie dürfen mit Fahrkarten des NRW-Tarifs im Schienenpersonennahverkehr befahren werden (z. B. die Siegstrecke).
Mit dem NRW-Tarif wird somit das bereits auf der Ebene der Verbund- und Gemeinschaftstarife umgesetzte Prinzip der Haus-zu-Haus-Tarifierung auf alle Nahverkehrsverbindungen ausgedehnt. Die BahnCard wird im NRW-Tarif teilweise anerkannt.
Verkehrsmittel
Der NRW-Tarif gilt in allen Verkehrsmitteln, die Verbund- oder Gemeinschaftstarife anwenden.
Dazu zählen
- alle Züge des Nahverkehrs in Nordrhein-Westfalen:
- die Regional-Express, Regionalbahn- und S-Bahnen der DB
- die Nahverkehrszüge weiterer Eisenbahnverkehrsunternehmen
- alle Stadt- und Straßenbahnen in NRW
einschließlich der Wuppertaler Schwebebahn, der H-Bahn in Dortmund sowie dem SkyTrain am Flughafen Düsseldorf - alle Stadt- und Regionalbuslinien (auch O-Busse in Solingen), außerdem
- die Stadtbusse in Osnabrück
Der NRW-Tarif gilt grundsätzlich nicht in den Zügen des Fernverkehrs sowie auf wenigen Buslinien, die keinen Verbund- oder Gemeinschaftstarif anwenden (z. B. Nachtbuslinien in Bielefeld).[5]
Fahrkartensortiment
Fahrkarten des NRW-Tarifs werden von allen Verkehrsunternehmen in NRW, auch an Fahrkartenautomaten (in Bussen eingeschränkt), und über das Internet als Online-Ticket verkauft.
Die digitale Version heißt eezy.nrw und ist als App namens mobil.nrw verfügbar. In der App möglich sind eine Fahrplanauskunft, der Erwerb von Fahrkarten und das Check-In System. Für das Check-In System ist die Luftlinien-Entfernung für den Gesamtpreis maßgebend und es gelten Preisobergrenzen; eine Fahrt im 24-Stunden-Zeitraum ist nicht teurer als ein herkömmliches 24-Stunden-Ticket und monatlich ist kein höherer Preis als für das Deutschlandticket fällig. Die Nutzung der 1. Wagenklasse ist mit einem Zuschlag von 50 % des regulären Preises möglich.[6]
Vom 1. Januar 2026 an existiert ein abgespecktes Ticketsortiment als Folge einer in Kraft tretenden Tarifreform.[7]
| Name | Tickettyp | Personenzahl | Geltungsdauer | Preis in Euro |
|---|---|---|---|---|
| 24hTicket NRW Single | Tagesticket | 1 Person | 24 Stunden | 39,80 |
| 24hTicket NRW 5 Personen | Tagesticket | maximal 5 Personen | 24 Stunden | 59,80 |
| FerienTicket NRW | Zeitticket | 1 Person unter 21 Jahre | eine Schulferien-Periode | 77,50 (Sommerferien) 38,60 (übrige Ferien) |
| EinzelTicket NRW Erwachsene/Kinder | einfache Fahrt | 1 Person | 7 Stunden | 25,80 (Normalpreis) 10,30 (unter 15 Jahre) |
| EinfachWeiterTicket NRW | Zusatzticket (für Fahrkarten eines Verbundtarifs) | 1 Person | 6 Stunden | 12,90 (Normalpreis) 6,50 (unter 15 Jahre) |
| 24hFahrradTicket NRW | Tagesticket, Fahrradkarte | 1 Person | 24 Stunden | 6,30 |
| NRWupgrade1.Klasse Fahrt | einfache Fahrt, 1. Klasse Zuschlag | 1 Person | 7 Stunden | 12,90 |
| NRWupgrade1.Klasse Monat | Abonnement, 1. Klasse Zuschlag | 1 Person | kündbar bis 10. Kalendertag zum Monatsende | 84,60 |
| NRWupgradeFahrrad Monat | Abonnement, Fahrradkarte | 1 Person | kündbar bis 10. Kalendertag zum Monatsende | 47,80 |
Über mobil.nrw lässt sich ebenso das Deutschlandticket beziehen.
Besonderes
Fahrradmitnahme
Für die Mitnahme von Fahrrädern im NRW-Tarif gibt es das 24hFahrradTicket NRW. Es handelt sich dabei um eine Fahrrad-Tageskarte für beliebig viele Fahrten.[8] Auf einigen Linien des Schienenverkehrs (Betreiber: NordWestBahn) wird für die Fahrradmitnahme eine Reservierung empfohlen, Fahrgäste mit Fahrrad werden jedoch – soweit Platz vorhanden ist – auch ohne Voranmeldung befördert.[9]
Kinder unter sechs Jahren und Hunde können unentgeltlich im NRW-Tarif mitgenommen werden. Andere Haustiere werden unentgeltlich befördert, wenn sie in geeigneten Behältern untergebracht sind und wie Handgepäck befördert werden können.[10]
Fahrgastrechte bei Verspätungen
In Nordrhein-Westfalen auftretende Verspätungen von mindestens 20 Minuten oder Zugausfälle berechtigen den Fahrgast zum Antrag – der an die verantwortliche Verkehrsgesellschaft zu richten ist – auf die vollständige Erstattung des Fahrpreises für einen gelösten Fahrschein im Zugfernverkehr. Taxikosten werden bis zur festgelegten Höchstgrenze erstattet; sie beträgt 60 Euro für Fahrten zwischen 20 Uhr und 5 Uhr, ansonsten 30 Euro.[11]
Siehe auch
Weblinks
- Offizieller Internetauftritt zum NRW-Tarif
- NRWbahnarchiv u. a. mit Informationen zu den Tarifbeziehungen zwischen Gemeinden und Bahnhöfen
- ProBahn NRW NRW-Grundsatzprogramm – Tarife & Tickets mit den Forderungen von ProBahn
Einzelnachweise
- ↑ NRW-TarifBericht 2009-2010. (PDF; 9,6 MB) In: mobil.nrw. Kompetenzcenter Marketing NRW bei der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Juli 2010, abgerufen am 5. Januar 2023 (deutsch).
- ↑ Tarifneuheiten – Mobilitätsportal. In: busse-und-bahnen.nrw.de. Kompetenzcenter Marketing NRW c/o Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 23. Juli 2017; abgerufen am 2. April 2016 (deutsch).
- ↑ Westfalen-Lippe: Neuer Westfalentarif geplant. In: eurailpress.de. DVV Media Group GmbH, 10. April 2014, abgerufen am 29. Dezember 2025 (deutsch).
- ↑ Häufige Fragen zum WestfalenTarif – Unterwegs in NRW und darüber hinaus. In: westfalentarif.de. WestfalenTarif GmbH, abgerufen am 29. Dezember 2025 (deutsch).
- ↑ Tariflandschaft in NRW. In: mobil.nrw. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Kompetenzcenter Marketing NRW, 14. Januar 2022, abgerufen am 5. Januar 2023 (deutsch).
- ↑ Tarifbestimmungen NRW-eTarif. (PDF; 221 kB) In: mobil.nrw. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Kompetenzcenter Marketing NRW, abgerufen am 20. Dezember 2025 (deutsch).
- ↑ Sortiment ab 2026. In: mobil.nrw. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Kompetenzcenter Marketing NRW, abgerufen am 20. Dezember 2025 (deutsch).
- ↑ Tickets im NRW-Tarif – 24hFahrradTicket NRW. In: mobil.nrw. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Kompetenzcenter Marketing NRW, abgerufen am 29. Dezember 2025 (deutsch).
- ↑ Fahrradmitnahme. In: nordwestbahn.de. NordWestBahn GmbH, abgerufen am 5. Januar 2023 (deutsch).
- ↑ Tiere. In: mobil.nrw. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Kompetenzcenter Marketing NRW, 1. Oktober 2018, abgerufen am 5. Januar 2023 (deutsch).
- ↑ Trotz Verspätung ans Ziel. Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Kompetenzcenter Marketing NRW, abgerufen am 28. Dezember 2025 (deutsch).