Montfortsche Kirchenfahne

Die Montfortsche Kirchenfahne, in der Heraldik das Montfortsche Gonfanon, war die Wappenfigur des süddeutschen Adelsgeschlechts Montfort. Sie leitet sich vom Wappen der Pfalzgrafen von Tübingen ab, das auch Einzug in die Stadtheraldik gefunden hat, so in Böblingen, Herrenberg und Tübingen.

Beschreibung

Sie ist eine an einem Querbügel befestigte Fahne mit drei Hängeln, das heißt, sie ist unten zweimal eingeschnitten. Dadurch entstehen herabhängende Lappen. Fälschlich werden die Begriffe dreilatzig und Lätze verwendet. Diese sind aber genau genommen dem Turnierkragen vorbehalten. Oft wird diese Fahne ohne Querholz abgebildet. Es bestand stets eine Beziehung im Lehnsverhältnis zwischen Adelshaus und Kirchvogtei.

Übernahme eines missverstandenen antiken Münzbilds

Um 1970 bemerkte der Klassische Philologe Hildebrecht Hommel die Ähnlichkeit des Tübinger Wappens mit dem Münzbild des Didrachmons von Kroton in Unteritalien aus der Wende vom 6. zum 5. vorchristlichen Jahrhundert. Darauf abgebildet ist keine Fahne, sondern der Dreifuß des Gottes Apollon. Der Dreifuß weist oben drei Ringhenkel zum Tragen auf, und seine drei Beine enden in Löwenfüßen. Vermutlich war einem der früheren Pfalzgrafen eine solche Münze in die Hände gekommen, die er dann als Siegel zu verwendete. Wer noch nie einen Dreifuß gesehen hatte, konnte einen Abdruck der Münze durchaus für eine Fahne halten. Die Trageringe bei dieser Sichtweise zu angenähten Aufhängeringen der Fahne und die drei Löwentatzen zu Fransen am unteren Ende der drei Fahnenlätze.[1]

Beispiele

Siehe auch

Literatur

  • Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1984, S. 224.
Commons: Montforter Kirchenfahne in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hildebrecht Hommel: Antike Spuren im Tübinger Wappen: zur Frage der Verwertung und Umdeutung numismatischer Motive. Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse, 9. Abhandlung, 1981, Seite 19, 20 und Tafel VIII.