Marcel Grauf
Marcel Karl-Heinz Grauf (* 10. Dezember 1987) ist ein rechtsextremer Aktivist, ehemaliger Mitarbeiter der baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Christina Baum und Heiner Merz und Mitinhaber eines burschenschaftlich ausgerichteten Verlages in Niestetal. Bekannt geworden ist er durch menschenverachtende und volksverhetzende Äußerungen in den sozialen Medien.
Leben
Marcel Grauf studierte Politikwissenschaft an den Universitäten Marburg und Innsbruck und legte erfolgreich die Master-Prüfung ab.[1]
NPD
Grauf war NPD-Mitglied. Im Mai 2009 unterzeichnete er als „Landesorganisationsleiter der NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten“ ein Schreiben, mit dem zu einer Schulung im Raum Schwäbisch Hall eingeladen wurde.[2] 2016 engagierte er sich im Landtagswahlkampf der Nationaldemokraten.[3]
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei AfD-Landtagsabgeordneten
2017 wurde Grauf wissenschaftlicher Mitarbeiter der baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Christina Baum und Heiner Merz. Baum war in der 17. Legislaturperiode (2016–2021) Mitglied des Landtags in Stuttgart und wurde anschließend in den Deutschen Bundestag gewählt. Merz, der im selben Zeitraum Abgeordneter und zeitweilig auch AfD-Fraktionsvorsitzender war, verließ Ende Juli 2020 Partei und Fraktion.[4] Nach Einschätzung von Joachim F. Thornau war es Graufs Mitgliedschaft in der Marburger Germania, die ihm – trotz seiner ehemaligen Mitgliedschaft in der NPD – den Weg in die Abgeordnetenbüros bahnte. Vermittler war laut Thornau vermutlich Philip Stein, „Bundesbruder“ und späterer Leiter des rechtsextremen Kampagnennetzwerks Ein Prozent.[5]
Veröffentlichung von Chatprotokollen der Jahre 2013 bis 2017
2018 veröffentlichte die Online-Wochenzeitung Kontext eine Auswahl von Aussagen aus vier Jahren von Graufs Chatverkehr in sozialen Medien. Graufs Chatpartner waren „Mitarbeiter bekannter AfD-Politiker, Neurechte, NPD-Funktionäre und Mitglieder rechter Studentenverbindungen“.
Als im Jahr 2015 syrische Flüchtlinge nach Deutschland kamen, schrieb Grauf: „Ich bin so voller Hass. Die Belästigungen werden auch immer mehr. Ich würde niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet.“ Im Zusammenhang der Legidademonstrationen 2015 erklärte Grauf: „Ich wünsche mir so sehr einen Bürgerkrieg und Millionen Tote. Frauen, Kinder. Mir egal. Hauptsache es geht los. Insbesondere würde ich laut lachen, wenn sowas auf der Gegendemo passieren würde. Tote, Verkrüppelte. Es wäre so schön. Ich will auf Leichen pissen und auf Gräbern tanzen. SIEG HEIL!“ Als im Umfeld der Burschenschafter eine auf den Rollstuhl angewiesene Frau starb, empörten sich Grauf und ein Chatpartner darüber, wie alle „ausrasten“, weil „die Behinderte verreckt ist“. In einer anderen Chatunterhaltung fragte Grauf einen Bekannten: „Würdest du lieber Sophie Scholl oder Anne Frank knallen?“ Grauf bezeichnete Frank daraufhin als Hure.[6]
Prozesse gegen Kontext
Im August 2018 verklagte Marcel Grauf die Online-Wochenzeitung Kontext: Wochenzeitung auf Unterlassung und beantragte beim Landgericht Mannheim eine einstweilige Verfügung. Das Landgericht gab dem Kläger Recht, unter anderem, weil die Authentizität des 17.000 Seiten umfassenden Materials nicht sicher belegt wäre. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kam jedoch nach einer eingehenden Untersuchung zu dem nicht mehr anfechtbaren Urteil, dass „die dem Kläger zugeschriebenen Zitate authentisch und auch die sonst beanstandeten Tatsachenbehauptungen wahr sind. Davon ausgehend überwiegt das von dem Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und sein Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit, das Interesse des Klägers am Schutz seines sozialen Geltungsanspruchs sowie seiner Vertraulichkeitssphäre und seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.“[7]
Sowohl das OLG Karlsruhe als auch das inzwischen von Grauf erneut angerufene Frankfurter Landgericht halten die von Kontext zitierten Passagen für echt. Das Gericht in Karlsruhe urteilte, es spreche eine „deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit für die Echtheit der Chat-Protokolle“. Auch das Landgericht in Frankfurt „geht von der Authentizität der vorgelegten Facebook-Protokolle aus“, heißt es in der Urteilsschrift.[8] Die Medien, die aufmerksam die Prozesse verfolgten und darüber berichteten, sprachen, was den Ausgang angeht, unter anderem „von einem Sieg der Pressefreiheit“.[9]
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Eine notwendige Richtigstellung: Was Coudenhove-Kalergi wirklich wollte. In: Zeitschrift Neue Ordnung, IV/2015. S. 39–43 online ( vom 24. April 2021 im Internet Archive)
Literatur (Auswahl)
- Anna Hunger: »Sieg Heil« mit Smiley. In: Theodor-Wolff-Preis. Journalistenpreis der deutschen Zeitungen. Die nominierten Beiträge 2019. Berlin, 2019. S. 183–191 (PDF-online)
Weblinks
- Ernst Fricke: Oberlandesgericht Karlsruhe hebt „AfD-Maulkorb“ auf. Das Recht der Meinungs- und Medienfreiheit schützt die Demokratie und den Meinungskampf. (PDF-online, S. 195)
- Grauf-Kurzbiographie / Internet-Auftritt Lebensbund
Einzelnachweise
- ↑ Wolfgang Dvorak-Stocker (Hrsg.): Europa und das Reich. Ares Verlag: Graz, 2022. ISBN 978-3-99081-104-7. S. 319.
- ↑ Anna Hunger: Sein Name ist Hase ( vom 22. April 2017 im Internet Archive), kontextwochenzeitung.de, 19. April 2017; abgerufen am 24. Januar 2024.
- ↑ Andre Meister, Anna Biselli, Markus Reuter: Wir veröffentlichen das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD (28. Januar 2019), PDF-online, S. 211: „Marcel Grauf, Mitarbeiter der Landtagsabgeordneten Heiner Merz und Christina Baum, war Presseberichten zufolge bei der Landtagswahl 2016 noch im NPD-Wahlkampf aktiv“
- ↑ AfD-Fraktion schrumpft weiter: Abgeordneter Heiner Merz erklärt Austritt - Baden-Württemberg. In: stuttgarter-zeitung.de. 30. Juli 2020, abgerufen am 15. Januar 2026.
- ↑ Joachim F. Thornau: Jobmaschine für Burschenschafter, gew.de, 13. Januar 2021; abgerufen am 25. Januar 2024
- ↑ Anna Hunger: "Sieg Heil" mit Smiley ( vom 10. Mai 2018 im Internet Archive), kontextwochenzeitung.de, 9. Mai 2018; abgerufen am 25. Januar 2024
- ↑ Zitiert nach Ernst Fricke: Oberlandesgericht Karlsruhe hebt „AfD-Maulkorb“ auf. Das Recht der Meinungs- und Medienfreiheit schützt die Demokratie und den Meinungskampf. (PDF-online, S. 195)
- ↑ Anna Hunger und Susanne Stiefel: Kontext vor Gericht. Vorsicht, bissige Linke, kontextwochenzeitung, 28. Dezember 2022; abgerufen am 25. Januar 2024.
- ↑ So zum Beispiel der Deutschlandfunk; siehe: Anke Petermann: Prozess um rassistische Chats. Ein Sieg für die Pressefreiheit, deutschlandfunk.de, 19. Februar 2019; abgerufen am 25. Januar 2024.
- ↑ 'Für den Theodor-Wolff-Preis nominierter Text: Sieg Heil' mit Smiley von Anna Hunger, bdzv.de