Manneszucht

Manneszucht ist ein Begriff aus der Militärtradition im Königreich Preußen seit dem 18. Jahrhundert. Er umfasst als männliche Werte verstandene militärische Selbstdisziplin und Wehrhaftigkeit ebenso wie die Unterordnung unter (ebenfalls männliche) Befehlshaber in einem autoritär geführten Obrigkeitsstaat. In dem Begriff sind Aspekte des Militarismus und Patriarchats vereint.

Der Begriff spielte in der Wehrmachtsjustiz unter dem NS-Regime von 1933 bis 1945 eine erhebliche Rolle. Er tauchte etwa in § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) auf und verknüpfte dort militärische Ausbildungsziele, etwa einen idealisierten soldatischen Mut, mit nationalsozialistischen Werten.[1] Verstöße gegen die nationalsozialistisch definierte Manneszucht, etwa Befehlsverweigerung, Desertion bzw. Fahnenflucht, wurden mit der Todesstrafe bedroht und führten während des Zweiten Weltkriegs zu zehntausenden Todesurteilen gegen deutsche Soldaten und deren Hinrichtungen.[2]

Diese Straftatbestände blieben auch nach 1945 noch eine Zeit lang bestehen und wurden von deutschen Militärrichtern in britischen Kriegsgefangenenlagern zur Aufrechterhaltung der Disziplin angewandt. Medienberichte von 1972 und die Filbinger-Affäre ab 1978 machten ein solches Urteil von Hans Filbinger bekannt.

Literatur

  • Maria Fritsche: Männlichkeit als Forschungskategorie? In: Claudia Bade, Lars Skowronski, Michael Viebig (Hrsg.): NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg: Disziplinierungs- und Repressionsinstrument in europäischer Dimension. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 978-3-8471-0372-1, S. 61–76
Wiktionary: Manneszucht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Maria Fritsche: Männlichkeit als Forschungskategorie? In: Claudia Bade et al. (Hrsg.): NS-Militärjustiz im Zweiten Weltkrieg, Göttingen 2015, S. 66ff.
  2. Kristina Brümmer-Pauly: Desertion im Recht des Nationalsozialismus. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-8305-1208-2, S. 168