Manius Manilius
Manius Manilius war ein römischer Politiker, Feldherr und Jurist des 2. Jahrhunderts v. Chr.
Er war etwa 155 v. Chr. als Prätor Statthalter der Provinz Hispania ulterior, wo er erfolglose Feldzüge gegen die Lusitanier führte. 149 v. Chr. wurde er als Erster seiner Familie (homo novus) Konsul und begann den Dritten Punischen Krieg, der sich zu einer Belagerung Karthagos entwickelte, die allerdings erst von seinem Nachfolger Scipio Aemilianus siegreich zu Ende geführt wurde, mit dem ihn eine Freundschaft verband. Er muss 129 v. Chr. noch gelebt haben, da Marcus Tullius Cicero ihn als einen der Gesprächsteilnehmer in seinem Dialog De re publica darstellt.
Erfolgreicher als in seinen Feldzügen war Manilius als Jurist und Redner. Aus einfachen Verhältnissen stammend, unterstützte er römische Bürger bei juristischen Verfahren, die insbesondere den Handel betrafen. Er gilt in diesem Zusammenhang auch als einer jener Juristen, die am Anfang der späteren Erfolgsgeschichte der römischen Jurisprudenz stehen. Er vermochte über Gesetz und Auslegung (durch die sakralen Priester) hinauszusehen und erste rechtswissenschaftliche Gehversuche zu unternehmen.[1] Eine Sammlung von ihm erstellten Formularen wird gelegentlich von Varro, Cicero und Brutus zitiert.
Literatur
- Detlef Liebs: Manius Manilius. In: Werner Suerbaum (Hrsg.): Die archaische Literatur. Von den Anfängen bis Sullas Tod (= Handbuch der lateinischen Literatur der Antike. Bd. 1). C. H. Beck, München 2002, ISBN 3-406-48134-5, S. 562 f.
Anmerkungen
- ↑ Michel Humbert: Faktoren der Rechtsbildung. In: Ulrike Babusiaux, Christian Baldus, Wolfgang Ernst, Franz-Stefan Meissel, Johannes Platschek, Thomas Rüfner (Hrsg.): Handbuch des Römischen Privatrechts. Mohr Siebeck, Tübingen 2023, ISBN 978-3-16-152359-5. Band I, S. 3–31, hier S. 12 (Rn. 30).