Mündigkeit
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Mündigkeit (von althochdeutsch munt) steht im Recht für:
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit
- Deliktsfähigkeit
- Strafmündigkeit
- Religionsmündigkeit
- Ehemündigkeit
- Sexualmündigkeit
- Handlungsfähigkeit (Deutschland)
- Handlungsfähigkeit (Schweiz)
- Handlungsfähigkeit (Liechtenstein)
Mündigkeit steht in der Philosophie für:
Siehe auch:
historisch:
- Antike: Patria Potestas
- Mittelalter: Munt
- Mittelalter: Vormundschaft#Begriffsgeschichte: munt, Mündigkeit, väterliche Gewalt