Ludwig Waldecker (Jurist)
Ludwig Maria Waldecker (* 26. Juni 1881 in Bessungen; † 8. Mai 1946 in Leipzig) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer.
Leben
Geboren als Sohn des pfälzischen Soldaten Karl Waldecker und der Schauspielerin Sophie, geb. Brede,[1] besuchte er das Ludwig-Georgs-Gymnasium in Darmstadt, wo er 1899 Abitur machte. Anschließend studierte er Jura in Gießen und Würzburg. Ab 1906 war er im hessischen Staatsdienst beschäftigt. 1908 wurde er Finanzassessor bei dem Großen Steuerkommissariat in Darmstadt.[2] 1911 wurde er in Gießen bei Wilhelm van Calker mit einer Arbeit zum Ortsbürgerrecht im Großherzogtum Hessen promoviert. Anschließend wechselte er als Mitarbeiter des Vereins für Socialpolitik nach Berlin und wurde dort 1913 mit einer Schrift zum Korporationsbegriff nach preußischem Recht habilitiert. Nach einer Tätigkeit als Privatdozent und außerordentlicher Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin wurde er 1921 auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Königsberg berufen. 1929 wechselte er an die Universität Breslau.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurde Waldecker als "Systemprofessor" und "Exponent der Linksparteien" aufgrund des Berufsbeamtengesetzes beurlaubt und 1934 an die Universität Köln versetzt. 1935 wurde er aufgrund des "Gesetzes über die Entpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern aus Anlass des Neuaufbaus des deutschen Hochschulwesens" zwangsemeritiert.[3] 1942 zog er nach Leipzig um, wo er vier Jahre später starb.
Waldecker galt als linksliberaler Jurist und aktiver Verteidiger der Weimarer Demokratie.[4]
Seit 1909 war er mit Irmgard, geb. Zeising (1889–1976), verheiratet. Sie hatten drei Kinder.
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Das Ortsbürgerrecht im Großherzogtum Hessen. An Hand der geschichtlichen Entwicklung dargestellt. Friedberg: Bindernagel 1911.
- Über den Begriff der Korporation des öffentlichen Rechts nach preußischem Recht. Ein Beitrag zur Feststellung der Grenze zwischen der Korporation des öffentlichen und des Privatrechts überhaupt. Berlin: J. Guttentag 1913.
- Die Verfassung des Freistaates Preußen vom 30. November 1920: Kommentar für Wissenschaft und Praxis. Berlin: Stilke 1920.
- Das preußisch-deutsche Problem und die preußische Verfassung: eine Studie. Berlin: Stilke 1922.
- Deutsches Steuerrecht. Breslau: F. Hirt 1924.
- Deutsches Verfassungsrecht. Breslau: F. Hirt 1926.
- Allgemeine Staatslehre. Berlin: Rothschild, 1927.
- Von Brandenburg über Preußen zum Reich. Eine Geschichte der Verfassung und Verwaltung in Brandenburg-Preußen. Berlin: Stilke 1935.
- Vorentscheid und Pensionsbescheid im deutschen Beamtenrecht: Eine rechtswissenschaftliche Untersuchung zu § 143 DBG. Bonn: Röhrscheid 1940.
Literatur
- Martin Otto: Waldecker, Ludwig Maria. In: Neue Deutsche Biographie. (NDB). Band 27. Duncker & Humblot, Berlin 2020, ISBN 978-3-428-11208-1, S. 291–293 (deutsche-biographie.de).
- Waldecker, Ludwig. In: Michael Grüttner: Ausgegrenzt: Entlassungen an den deutschen Universitäten im Nationalsozialismus. Biogramme und kollektivbiografische Analyse, de Gruyter/Oldenbourg, Berlin/Boston 2023, ISBN 978-3-11-123678-0, S. 299 f.
- Thomas Ditt: "Stoßtruppfakultät Breslau". Rechtswissenschaft im "Grenzland Schlesien" 1933–1945, Tübingen: Mohr Siebeck, 2011, ISBN 978-3-16-150374-0, S. 29–33.
Einzelnachweise
- ↑ https://dfg-viewer.de/show/?set[mets]=https%3A%2F%2Fdigitalisate-he.arcinsys.de%2Fhstam%2F901%2F88.xml (S. 335).
- ↑ NDB 27 (2020) Abgerufen am 2. Oktober 2025.
- ↑ Michael Grüttner: Ausgegrenzt: Entlassungen an den deutschen Universitäten im Nationalsozialismus, de Gruyter, Berlin/Boston 2023, S. 299 f.
- ↑ Die biografischen Angaben folgen im Wesentlichen: Otto, Martin, "Waldecker, Ludwig" in: Neue Deutsche Biographie 27 (2020), S. 291–293 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117118370.html#ndbcontent