Leuchtfeuerwärter

Leuchtfeuerwärter haben die Aufgabe, „das zur Sicherung des Schiffsverkehrs dienende Leuchtfeuer von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang hell und klar brennen“[1] zu lassen sowie kleinere Arbeiten am Leuchtturm vorzunehmen. Sie wurden früher und werden umgangssprachlich auch als Leuchtturmwärter bezeichnet. Da der Turm täglich bestiegen werden musste, war eine gewisse körperliche Fitness und Schwindelfreiheit zur Ausübung des Berufs erforderlich.

Seit dem Ende des 20. Jahrhunderts gibt es den Beruf des Leuchtturmwärters in Deutschland nicht mehr, da inzwischen alle Türme automatisch von zentralen Stationen (Verkehrszentralen) überwacht und nur noch bei Bedarf gewartet werden. Leuchtfeuerwärter lebten in der Regel mit ihrer Familie in unmittelbarer Nähe des zu wartenden Leuchtfeuers. Bei weiter außerhalb liegenden Leuchttürmen wurde dieser innerhalb des Leuchtturmgehöft errichtet, wo auch Wohnhäuser und Arbeitsstätten für den Wärter gebaut wurden, z. B. Leuchtturm Westerheversand. Bei entsprechend größeren Gebäuden wie z. B. dem Leuchtturm Neuwerk konnten die Arbeitsräumen auch innerhalb des Turms untergebracht werden.

Als Aufgabe unterlag den Leuchtfeuerwärter die regelmäßige Wartung und Reparatur der Leuchtfeuertechnik. Dazu gehörten:

  • Reinigung der Glasscheiben der Laterne von innen, bes. wenn Flammen Ruß erzeugten
  • Reinigung der Außenverglasung, wozu die Türme jeweils eine ringförmige Außengalerie besitzen
  • Reinigung der Fresnel-Linsen
  • Schmierung des Antriebs der Rotationsblenden etc.
  • tägliches Aufziehen des „Uhrwerks“ für die Blenden und/oder Fresnel-Linsen
  • Austausch und Nachfüllen von Brennmaterial und später
  • Ersetzen von Glühlampen

Besonders zur dauerhaften Erhaltung des „Feuers“, damit auch bei Ausfall der Befeuerung der Turm das List abstrahlt, gab und gibt es diverse Erfindungen. Ein Lampenwechsler, der in dem Fall eine weitere Glühlampe in den Fokus rückt, ist auch bei heutigen LED-Lichtquellen eine übliche Notfallvorrichtung. Dadurch konnten die notwendigen Wartungsintervalle deutlich verlängert werden.

Weltweit gibt es nur noch wenige bemannte Türme, insbesondere dort, wo spezielle Gegebenheiten die Anwesenheit eines Menschen erforderlich machen oder die Lohnkosten sehr niedrig sind. Der letzte Leuchtturmwärter Westdeutschlands war Ferdinand Denzien (bis 1986, Leuchtturm Eckernförde), der letzte im vereinten Deutschland Walter Hoerenz (bis 1998, Leuchtturm Dornbusch auf Hiddensee).[2]

Kultur

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Einzelnachweise

  1. Dienstanweisung für die Wärter der mit Fresnelschen Apparaten ausgestatteten ... Leuchttürme, 1892 in: H. J. Luttermann und R. Reinicke: Leuchtturm Darßer Ort, DSV-Verlag, Hamburg 1998
  2. Letzter Leuchtturmwärter muss gehen – Der Letzte macht das Licht aus. Norddeutscher Rundfunk, abgerufen am 19. November 2020.