Leitender Polizeidirektor

Als leitender Polizeidirektor wird ein Polizeibeamter in der höheren Zuständigkeitsebene im höheren Dienst bezeichnet.

Aufgaben

  • Leitende Funktionen in Innenministerien der Bundesländer
  • Leitung mehrerer Dienststellen in einem Stadtteil einer Großstadt oder als Teil eines Polizeipräsidiums (jedoch nicht in direkt leitender Tätigkeit der einzelnen Dienststellen, bspw. in Baden-Württemberg und Hessen Leitung einer Direktion, der die Polizeireviere unterstehen)
  • Leitung eines Fachbereiches in einer Großstadt (bspw. obere Leitung des Fachbereiches Verkehr in Berlin)
  • Leitung einer Polizeihochschule
  • Leiter einer Polizeidirektion[1][2]

Abgrenzung

"Leitender Direktor" als Leiter einer Polizeidirektion hat in Schleswig-Holstein die Besoldungsgruppe B2.[3], während "Leitender Direktor" ansonsten die Besoldungsgruppe A16 hat.[4]

In Schleswig-Holstein hat der Landespolizeidirektor und der Direktor des Landeskriminalamtes die Besoldungsgruppe B4.[5]

Ein Polizeidirektor ist mit der Koordination von Großeinsätzen und besonders schweren Gefahrenlagen betraut.

Dienstkleidung

Ein leitender Polizeidirektor trägt Schulterklappen mit vier goldenen Sternen, ein weißes oder blaues Hemd und eine Polizeimütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.

Besoldung

Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe A 16.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Leitender Polizeidirektor der PD AFB in SH
  2. Leitender Polizeidirektor der PD Segeberg in SH
  3. Besoldungsgesetz SH B2
  4. Besoldungsgesetz SH A16
  5. Besoldungsgesetz SH B4
Niedrigere Amtsbezeichnung
Polizeidirektor
Aktuelle Amtsbezeichnung
Leitender Polizeidirektor
Höhere Amtsbezeichnung
keine einheitliche Funktionsbezeichnung
Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Diensthöherer Dienst
Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei.