Landschaftsschutzgebiet Twerswecke
Das Landschaftsschutzgebiet Twerswecke ein 17,2 ha großes Landschaftsschutzgebiet (LSG) südwestlich von Padberg im Stadtgebiet von Marsberg. Das Gebiet wurde 2002 mit dem Landschaftsplan Hoppecketal durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises ausgewiesen.
Beschreibung
Beim Landschaftsschutzgebiet Twerswecke handelt es sich um das Grünlandtal der Twiwicke oder Twerswecke südlich des Hömberges. Wobei nur das Grünland direkt am Bach zum LSG gehört. Der Bach ist im Mittelbereich verrohrt. Im West- und im Ostteil ist es durch Geländeböschungen strukturiert. Im Ostbereich liegen auch feuchte Grünlandflächen. Im mittleren Bereich gibt es Gewässerverrohrungen.
Naturschutzmaßnahmen
Der Verein für Natur- und Vogelschutz im Hochsauerlandkreis (VNV) kaufte 2025 eine 0,4 ha größe Fläche an, nachdem der Verein eine Spende von 5.000 Euro eines Vereinsmitglied erhalten hatte. Das Weideland wird durch Gebüsche, Hecken und Bäume gegliedert. Dort brütet der Neuntöter und der Raubwürger ist Wintergast. Es kommen Magerkeitszeiger wie Acker-Hornkraut und Knolliger Hahnenfuß vor. Der VNV kaufte schon früher Flächen im Landschaftsschutzgebiet Twerswecke.[1]
Schutzzweck
Die Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Talauen und den Magergrünland-Gesellschaften in den Naturschutzgebieten, damit Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten, und dem Erhalt der Vorkommen geschützter Vogelarten sowie dem Schutz artenreicher Pflanzengesellschaften.
Rechtliche Rahmen
Das Landschaftsschutzgebiet Twerswecke wurde als eines von 38 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Stadtgebiet von Marsberg ausgewiesen. Im Stadtgebiet Marsberg gibt es auch vier Landschaftsschutzgebiete vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner 25 Landschaftsschutzgebiete vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 37 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Marsberg besteht im LSG zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden.
Siehe auch
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Hoppecketal. Meschede 2002, S. 141–142 u. 147.
Einzelnachweise
- ↑ Harald Legge: Naturschutzflächen als Eigentum - das Beste für den Naturschutz. Irrgeister 42, 2025: 29-32.
Koordinaten: 51° 23′ 49,6″ N, 8° 44′ 38,7″ O