Landgericht Vohenstrauß
Das Landgericht Vohenstrauß war ein von 1803 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Vohenstrauß im heutigen Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
Vohenstrauß war schon im Mittelalter ein wichtiger Gerichtssitz. Nach der Landesteilung im Jahr 1614 kam Vohenstrauß zu Pfalz-Sulzbach, 1777 zu Bayern. Sitz des Pflegers und der späteren Landrichter war Schloss Friedrichsburg.
Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Vohenstrauß errichtet und dieses dem 1808 gebildeten Regenkreis zugewiesen, ab 1837 war es Teil des neu gebildeten Regierungsbezirks Oberpfalz. Das Bezirksamt Vohenstrauß wurde 1862 aus dem Landgericht älterer Ordnung Vohenstrauß gebildet.[1] Das Landgericht Vohenstrauß blieb Gerichtsbehörde und wurde mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt. Das Amtsgericht Vohenstrauß wurde Ende Juni 1973 aufgehoben.[2]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 586.
- ↑ Art. 5, Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern - GerOrgG - vom 25. April 1973 (GVBl. Nr. 9/1973, S. 189) - nicht mehr erwähnt