Landgericht Schwabmünchen

Das Landgericht Schwabmünchen war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Schwabmünchen im heutigen Landkreis Augsburg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

Im Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Schwabmünchen errichtet. Dieses kam zunächst zum Lechkreis, ab 1810 zum Illerkreis und ab 1817 zum Oberdonaukreis, der 1838 in Schwaben und Neuburg (später nur noch Schwaben) umbenannt wurde.

Von 1857 bis 1879 gehörte das Landgericht zum Bezirksgericht Augsburg (dem Vorgänger des heutigen Landgerichts Augsburg).[1]

Das Bezirksamt Göggingen wurde zum 1. Juli 1862 durch den Zusammenschluss der Landgerichte älterer Ordnung Göggingen und Schwabmünchen gebildet.[2] Doch wurde der Sitz des Bezirksamtes Göggingen bereits am 1. Oktober 1862 nach Augsburg verlegt und somit das Bezirksamt in Bezirksamt Augsburg und das Landgericht Göggingen in Landgericht Augsburg umbenannt.[3]

Das Landgericht Schwabmünchen blieb als Gerichtsbehörde bis 1879 bestehen. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Schwabmünchen.[4]

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 569.
  • Walter Pötzl: So lebten unsere Urgroßeltern – Die Berichte der Amtsärzte der Landgerichte Göggingen, Schwabmünchen, Zusmarshausen und Wertingen (= Beiträge zur Heimatkunde des Landkreises Augsburg. Bd. 10). Augsburg 1998, ISBN 3-925549-05-6. (nicht ausgewertet)

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung zum Vollzuge des Gesetzes vom 1. Juli 1856, einige Bestimmungen über die Gerichtsverfassung und das gerichtliche Verfahren in den Landestheilen diesseits des Rheines betreffend - Vom 12. August 1857 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 44/1857 - Sp. 1027-1028)
  2. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 434.
  3. Bekanntmachung den Sitz des bisherigen Landgerichtes und Bezirksamtes Göggingen dann des dortigen Bezirksarztes betr. - vom 28. Juli 1862 (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern - Nr. 45/1862 - Sp. 2136)
  4. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 388)

Koordinaten: 48° 11′ 1,8″ N, 10° 45′ 27,9″ O