Landgericht Oberviechtach
Das Landgericht Oberviechtach war ein von 1840 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Oberviechtach im heutigen Landkreis Schwandorf. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
Als Folge der Verwaltungsreform des Jahres 1838 im Königreich Bayern wurde 1840 das Landgericht Oberviechtach eingerichtet. Diesem wurden 38 Gemeinden zugeteilt.[1] Im Laufe der Jahre veränderte sich die Zahl ständig. Im Jahr 1862 wurden als Folge der Trennung von Justiz und Verwaltung der Landgerichtsbezirk Oberviechtach und der Landgerichtsbezirk Neunburg vorm Wald zum Bezirksamt Neunburg vorm Wald zusammengeschlossen. Das Landgericht Oberviechtach blieb als Gerichtsbehörde bestehen und wurde mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 in Amtsgericht Oberviechtach umbenannt.
Siehe auch
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Einzelnachweise
- ↑ Emma Mages: Oberviechtach. In: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern. Reihe I, Heft 61. Kommission für Bayerische Landesgeschichte bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 1996, ISBN 3-7696-9693-X, S. 224 f. (Digitalisat).