Landgericht Illertissen

Das Landgericht Illertissen war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Illertissen im heutigen Landkreis Neu-Ulm. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Ein historischer Vorläufer war das von Bayern dominierte Kaiserliche Landgericht Weißenhorn, das von 1475 bis 1492 bestand.

Geschichte

Bereits Herzog Georg der Reiche von Bayern-Landshut hatte um 1475 das Kaiserliche Landgericht Marstetten nach Weißenhorn verlegt, wo es als Landgericht Weißenhorn unter Vorsitz des dortigen bayerischen Pflegers tätig wurde und es die bayerische Herrschaftsexpansion nach Schwaben unterstützte. 1479 und 1482 verbot Kaiser Friedrich III. dem Gericht, gegen Reichsunmittelbare tätig zu werden. Die schwelenden Konflikte trugen entscheidend zur Entstehung des Schwäbischen Bundes bei. Auf Druck des Bundes und nach wiederholtem Eingreifen König Maximilians I. (reg. 1486–1519) stellte das Gericht 1489, endgültig 1492, seine Tätigkeit ein.[1]

Im Landshuter Erbfolgekrieg kam es in den Besitz von Kaiser Maximilian I. und wurde 1504 vorderösterreichische Provinzialstadt im Bezirksamt Burgau. Maximilian übertrug den Besitz 1507 an Jakob Fugger, wegen der überlieferten und erneut bestätigten Privilegien Weißenhorns blieben die Hoheitsrechte jedoch bei Österreich. Im 16. Jahrhundert betrachtete sich das österreichische Landgericht in Schwaben als sein Rechtsnachfolger im Gebiet östlich der Iller.[1]

Nach dem Pressburger Frieden 1805 wurde Weißenhorn wieder bayerisch. Im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns ein bayerische Landgericht älterer Ordnung in Illertissen errichtet.

Dieses kam zum neu gegründeten Illerkreis mit der Hauptstadt Kempten und ab 1817 zum Oberdonaukreis, dem späteren Regierungsbezirk Schwaben. 1862 bildeten die drei Landgerichte Illertissen, Roggenburg und Babenhausen das Bezirksamt Illertissen.

Die Landgerichte bestanden bis 1879 als Gerichtsbehörden weiter. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Illertissen errichtet, dessen Sprengel im Wesentlichen aus dem Landgerichtsbezirk Illertissen bestand.[2] Lediglich die damaligen Gemeinden Oberroth und Osterberg kamen zum Amtsgericht Babenhausen.

Amtsgebäude

Das Landgericht Illertissen und das spätere Amtsgericht Illertissen hatten ihren Dienstsitz im Vöhlinschloss.

Siehe auch

Literatur

  • Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 488–489.

Einzelnachweise

  1. a b Kaiserliche Landgerichte in Schwaben. In: Historisches Lexikon Bayerns. Abgerufen am 21. Dezember 2025.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend. Vom 2. April 1879 (GVBl. Nr. 19/1879, S. 392/393)