Landgericht Hengersberg
| Landgericht Hengersberg | |
|---|---|
| Aufsichtsbehörde(n) | Königreich Bayern / Freistaat Bayern |
| Bestehen | seit 1255 (erstmals erwähnt) |
| Aufgegangen in | Amtsgericht Deggendorf |
| Hauptsitz | Hengersberg |
Das Landgericht Hengersberg war eine altbayerische Gerichts- und Verwaltungseinheit mit Sitz im Markt Hengersberg im heutigen Landkreis Deggendorf. Das Gericht zählt zu den ältesten bekannten Landgerichten im Herzogtum Bayern und bestand – mit Unterbrechungen – vom 13. bis ins 20. Jahrhundert.[1][2]
Geschichte
Das Landgericht Hengersberg wurde erstmals im Jahr 1255 urkundlich erwähnt.[1] Es gehörte zu den sogenannten Landgerichten älterer Ordnung, die in Altbayern zugleich als Gerichts- und Verwaltungsinstanzen fungierten. Der Landrichter war für Straf- und Zivilrecht, Abgaben, Steuerfragen sowie für die Aufsicht über Hofmarken und Märkte zuständig.[2]
Im Zuge der Säkularisation und der bayerischen Verwaltungsreformen von 1802 bis 1808 wurde das Landgericht aufgelöst.[1] Hengersberg wurde in die neu geschaffenen Verwaltungseinheiten integriert, blieb jedoch als Gerichtsstandort bestehen. Durch die Neuordnung der bayerischen Gerichtsbezirke von 1838 wurde Hengersberg erneut Sitz eines Landgerichts älterer Ordnung.[2]
Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze zum 1. Oktober 1879 wandelte man das Landgericht in ein Amtsgericht um.[3] Dieses bestand bis zum 31. Dezember 1969 und wurde danach aufgelöst; die Zuständigkeit ging auf das Amtsgericht Deggendorf über.[1]
Zuständigkeitsbereich
Der Landgerichtsbezirk Hengersberg umfasste über die Jahrhunderte zahlreiche Ortschaften des unteren Donautals. Dazu gehörten zeitweise unter anderem Hengersberg, Schöllnach, Winzer, Auerbach, Eging am See und Teile von Osterhofen. Die genauen Grenzen änderten sich mehrfach durch territoriale Reformen, Auflösungen kleinerer Hofmarken und die spätere Eingliederung in den Landgerichtsbezirk Deggendorf.[2]
Bedeutung
Das Landgericht Hengersberg spielte über Jahrhunderte eine zentrale Rolle in der Rechts- und Verwaltungsgeschichte Niederbayerns. Neben der Rechtsprechung diente es auch als Steuer- und Aufsichtsbehörde für umliegende Märkte, Klöster und Adelssitze. Viele Urkunden und Akten aus dieser Zeit tragen das Siegel des Landgerichts Hengersberg und werden heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv und im Staatsarchiv Landshut verwahrt.[2] Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Regionalgeschichte und die Ahnenforschung im Raum Deggendorf.
Heutige Verhältnisse
Nach der Auflösung des Amtsgerichts Hengersberg im Jahr 1970 ist der Markt Hengersberg heute dem Amtsgericht Deggendorf als unterer Instanz sowie dem Landgericht Deggendorf als übergeordneter Behörde zugeordnet.[4][5] Der Landgerichtsbezirk Deggendorf umfasst die Landkreise Deggendorf und Regen.[6]
Weblinks
- Geschichte des Marktes Hengersberg – Offizielle Gemeindeseite mit Angaben zur Gerichts- und Verwaltungsgeschichte
- Landgericht Deggendorf – Zuständigkeit und Informationen
- Historisches Lexikon Bayerns: Justiz im 19. und 20. Jahrhundert
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Geschichte des Marktes Hengersberg. In: Markt Hengersberg (Amtliche Gemeindeseite). Abgerufen am 6. Oktober 2025.
- ↑ a b c d e Klaus Rose: Deggendorf. In: Historischer Atlas von Bayern. Teil Altbayern. Heft 27. Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1971, ISBN 3-7696-9873-8, S. 456 S.
- ↑ Justiz (19./20. Jahrhundert). In: Historisches Lexikon Bayerns. Bayerische Staatsbibliothek, abgerufen am 6. Oktober 2025.
- ↑ Amtsgericht Deggendorf – Startseite. In: Bayerisches Staatsministerium der Justiz. Abgerufen am 6. Oktober 2025.
- ↑ Landgericht Deggendorf – Startseite. In: Bayerisches Staatsministerium der Justiz. Abgerufen am 6. Oktober 2025.
- ↑ Gerichtsbezirk des Landgerichts Deggendorf. In: Bayerisches Staatsministerium der Justiz. Abgerufen am 6. Oktober 2025.