Land- und Stadtgericht Schweidnitz

Das Land- und Stadtgericht Schweidnitz war ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Schweidnitz.

Geschichte

Mit der preußischen Städteordnung von 1808 verloren die Magistrate ihre Funktion als Eingangsgerichte und es wurden staatliche Stadtgerichte eingerichtet. Nach dem Ende der Befreiungskriege wurden die staatlichen Gerichte (Stadtgerichte und Justizämter) zu Land- und Stadtgerichten zusammengefasst. In Schweidnitz entstand so das Land- und Stadtgericht Schweidnitz. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Breslau.

Sein Sprengel umfasste die Stadt Schweidnitz mit 9019 Einwohnern (1837) und 26 Ortschaften mit 12.212 Einwohnern, also zusammen 21.231 Gerichtseingesessene. Diese Ortschaften waren: Nieder Bögendorf, Croischwitz, Groß Friedrichsfelde, Klein Friedrichsfelde, Hohen-Giersdorf, Nieder Giersdorf, Groß-Gräditz, Klein-Gräditz, Guhlau, Kletischkau, Leuthmannsdorf Bergseite, Leuthmannsdorf Grundseite, Ober-Leuthmannsdorf, Klein-Leuthmannsdorf, Michelsdorf, Nitschendorf, Raaben, Säbischdorf, Schönbrunn, Seiffersdorf, Tampadel, Tunkendorf, Weizenrodau, Polnisch-Weistritz, Groß Wierau und Klein Wierau. Am Gericht war ein Direktor, drei Richter, fünf Subalterne und drei Unterbeamte beschäftigt. Es handelte sich um ein Gericht 1. Klasse, d. h. die drei Richter konnten als Spruchkörper gemeinsam Beschlüsse fassen.

Das Gericht hatte seinen Sitz in einem staatlichen Gebäude, nämlich dem Gebäude des säkularisierten Minoritenklosters. Die Gefängniszellen befanden sich im städtischen Stockhaus.

1849 wurden einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Schweidnitz entstand so das Kreisgericht Schweidnitz.

Literatur

  • W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 322 f., Digitalisat.