Land- und Stadtgericht Landeshut

Das Land- und Stadtgericht Landeshut war ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Landeshut.

Geschichte

Mit der preußischen Städteordnung von 1808 verloren die Magistrate ihre Funktion als Eingangsgerichte und es wurden staatliche Stadtgerichte eingerichtet. Nach dem Ende der Befreiungskriege wurden die staatlichen Gerichte (Stadtgerichte und Justizämter) zu Land- und Stadtgerichten zusammengefasst. In Landeshut entstand so das Land- und Stadtgericht Landeshut. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Breslau.

Sein Sprengel umfasste die Stadt Landeshut mit 3678 Einwohnern (1837) und 18 Ortschaften mit 12.914 Einwohnern, also zusammen 16.592 Gerichtseingesessene. Die Ortschaften waren Einsiedel, Forst, Giesmannsdorf, Görtelsdorf, Grüssau, Hartau, Klein Hennersdorf, Reich-Hennersdorf, Hermsdorf, Neuen, Alt-Reichenau, Neu-Reichenau und Ruhbank. Am Gericht war ein Direktor, zwei Richter, vier Subalterne und drei Unterbeamte beschäftigt. Es handelte sich um ein Gericht 1. Klasse, d. h. die drei Richter konnten als Spruchkörper gemeinsam Beschlüsse fassen.

Das Gericht hatte seinen Sitz in einem privaten Gebäude. Die Gefängniszellen befanden sich im Kreisgefängnis.

1849 wurden einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Landeshut entstand so das Kreisgericht Landeshut.

Literatur

  • W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 319 f., Digitalisat.