Land- und Stadtgericht Glatz
Das Land- und Stadtgericht Glatz war ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Glatz.
Geschichte
Mit der preußischen Städteordnung von 1808 verloren die Magistrate ihre Funktion als Eingangsgerichte und es wurden staatliche Stadtgerichte eingerichtet. Nach dem Ende der Befreiungskriege wurden die staatlichen Gerichte (Stadtgerichte und Justizämter) zu Land- und Stadtgerichten zusammengefasst. In Glatz entstand so das Land- und Stadtgericht Glatz. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Breslau.
Sein Sprengel umfasste die Städte Glatz mit Vorstädten und 7094 Einwohnern (1837) und 14 Ortschaften mit 1878 Einwohnern, also zusammen 8972 Gerichtseingesessene. Die Ortschaften waren: Freirichtergut Droschkau, Freirichtergut Eisersdorf, Hospital-Anteil Ober-Hannsdorf, Hospital-Anteil Alt-Heide, Neu-Heide, Hostpital-Anteil Mügwitz, Rentamtsanteil Mühldorf, Rentamtsanteil Neudorf, Freirichtergut Neudorf, Piltsch, Rolling, Anteil Oberland und das vom Stadtgericht verwaltete Patrimonialgericht des Freirichterguts zu Mühldorf. Am Gericht war ein Direktor, zwei Richter, drei Subalterne und zwei Unterbeamte beschäftigt. Es handelte sich um ein Gericht 1. Klasse, d. h. die drei Richter konnten als Spruchkörper gemeinsam Beschlüsse fassen.
Das Gericht hatte seinen Sitz teilweise im Rathaus, teilweise in einem Privathaus. Die Gefängniszellen befanden sich im städtischen Gefängnis.
1849 wurden einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Glatz entstand so das Kreisgericht Glatz.
Literatur
- W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 318, Digitalisat.