Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager

Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ)
Koordinaten 53° 24′ 37″ N, 10° 24′ 43″ O
Höhe 16 m
Land: Deutschland Deutschland
Daten
Projektbeginn: 2016
Lagerart: Zwischenlager
Lagertyp: Trockenlager
Konditionierung: nein
Maximale Radioaktivität: 2 × 1017 (beantragt) Bq
Stand: 25.11.2025
Die Datenquelle der jeweiligen Einträge findet sich in der Dokumentation.

Das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager (LasmAaZ) ist ein designiertes Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort des Kernkraftwerks Krümmel.

Geschichte

Am 13. Dezember 2016 wurde der Antrag auf Umgang mit radioaktiven Abfällen nach § 7 Strahlenschutzverordnung eingereicht,[1][2][3] am 31. März 2017 folgte der Antrag auf Baugenehmigung.[4] Letztere wurde am 30. April 2020 erteilt,[5] der Baubeginn erfolgte im Juni 2020, die Fertigstellung im Juli 2022.[6] Die Umgangsgenehmigung wurde noch nicht erteilt.

Das Lager soll gemäß Entsorgungsübergangsgesetz zu späterem Zeitpunkt von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung übernommen werden.[7][8]

Daten

Das Lager ist etwa 65 m lang, 48 m breit und 16 m hoch und ist als zweischiffige Halle ausgelegt.[6][9] Es bietet Platz für etwa 1200 Behälter[10] und ist für ein Aktivitätsinventar von bis zu 2 × 1017 Bq beantragt.[9] Dieser Wert soll in der Genehmigung jedoch voraussichtlich auf die Hälfte begrenzt werden.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vattenfall reicht Antrag zum Bau des Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ein. Vattenfall, archiviert vom Original am 12. Juli 2025; abgerufen am 25. November 2025.
  2. Nicola Kabel: Kernkraftwerk Krümmel: Vattenfall beantragt Lager für schwach- und mittelradioaktive Stoffe. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, 13. Dezember 2016, abgerufen am 25. November 2025.
  3. Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG (Hrsg.): Antrag auf Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverordnung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einem neu zu errichtenden lager für radioaktive Abfälle und Reststoffe. 13. Dezember 2016 (schleswig-holstein.de [PDF; abgerufen am 25. November 2025]).
  4. Kernkraftwerk Krümmel GmbH & Co. oHG (Hrsg.): Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren nach § 67 Landesbauordnung (LBO). Geesthacht 31. März 2017 (schleswig-holstein.de [PDF; abgerufen am 25. November 2025]).
  5. a b Patrick Tiede, Julia Marre, Joschka Touré: Kernkraftwerk Krümmel: Neues Abfalllager soll weitere Voraussetzung für den Abbau schaffen. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, 30. April 2020, abgerufen am 25. November 2025.
  6. a b Errichtung LasmAaZ – Kernkraftwerk Krümmel. Implenia, abgerufen am 25. November 2025.
  7. Gesetz zur Regelung des Übergangs der Finanzierungs- und Handlungspflichten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle der Betreiber von Kernkraftwerken (Entsorgungsübergangsgesetz) § 3 Zwischenlager, Verordnungsermächtigung
  8. BT-Drs. 19/30572
  9. a b Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH (Hrsg.): Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Zwischenlager des Kernkraftwerkes Krümmel – Kurzbeschreibung. Mai 2018 (schleswig-holstein.de [PDF; abgerufen am 25. November 2025]).
  10. Dirk Schulz: Decke für das Atommüll-Zwischenlager gegossen. In: Hamburger Abendblatt. 22. Dezember 2021, abgerufen am 25. November 2025.