Kurt Urbanek

Kurt Urbanek (* 10. Oktober 1884 in Neiße/Oberschlesien; † 14. April 1973 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Verwaltungsjurist und späterer Vertriebenenfunktionär. Er war 1920–22 deutscher Plebiszitkommissar für die Volksabstimmung in Oberschlesien, anschließend bis 1933 Landrat des Landkreises Beuthen bzw. Beuthen-Tarnowitz.

Leben und Beruf

Urbanek, Sohn eines Landschaftskontrolleurs, besuchte das Gymnasium in Neustadt (Oberschlesien), studierte an den Universitäten Heidelberg, Genf, Bonn und Breslau Jura und wurde 1908 in Breslau zum Dr. iur. promoviert. Nach dem Referendariat wurde er 1912 kurzzeitig Rechtsanwalt in Ratibor. Von 1913 bis 1920 wirkte Urbanek als Gemeindevorsteher der Landgemeinde Roßberg bei Beuthen in Oberschlesien.[1]

Von 1920 bis 1922 war er als von der Interalliierten Regierungs- und Plebiszitkommission anerkannter deutscher Plebiszitkommissar für die Vorbereitung der Volksabstimmung in Oberschlesien tätig. In diesem Amt erwarb er sich zusammen mit Hans Lukaschek (damals Vorsitzender des Schlesischen Ausschusses) große Verdienste um den für Deutschland positiven Ausgang der Abstimmung. Knapp 60 Prozent der Teilnehmer stimmten für Deutschland, allerdings wurde Oberschlesien danach auf Beschluss des Völkerbundes zwischen Deutschland und Polen aufgeteilt.[1]

Urbanek wurde 1922 zum kommissarischen und 1923 zum regulären Landrat des bei Deutschland verbliebenen Westteils des Landkreises Beuthen in der Provinz Oberschlesien ernannt. Dieser wurde zum Jahreswechsel 1926/27 mit dem deutschen Teil des Kreises Tarnowitz zum Kreis Beuthen-Tarnowitz vereinigt, dessen Landrat Urbanek anschließend war. Er war Mitglied der Zentrumspartei. Ende Juni 1933 wurde er durch die Nationalsozialisten abgesetzt und zum Ende des Folgemonats pensioniert.[1]

Anschließend ging er nach Berlin und arbeitete dort als Rechtsanwalt. Während des Zweiten Weltkriegs war er Syndikus beim Generaltreuhänder für die Berg- und Hüttenindustrie der Kreise Sosnowitz und Bendzin im polnischen Teil Oberschlesiens, die von NS-Deutschland erobert und völkerrechtswidrig annektiert worden waren. Im Februar bis April 1941 war er im Gefängnis in Sosnowitz inhaftiert und musste die Stadt danach verlassen. Ab Ende 1941 leitete er die Rechtsabteilung der Oberschlesischen Hydrierwerke AG in Blechhammer bei Kandrzin[1] (damals Heydebreck O.S.).

Nach der Flucht aus Oberschlesien kam Urbanek im November 1945 nach Weimar, wo er ein Jahr lang als Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Thüringen wirkte. Anfang 1947 wurde er Landgerichtspräsident im thüringischen Altenburg. Nachdem er zwei Artikel zur Veröffentlichung in der Schweiz und in der damaligen Westzone freigegeben hatte, in denen er die Vertreibung der Deutschen aus den Ostgebieten und die sowjetische Besatzungspolitik kritisierte, wurde er zum Jahresende 1948 seines Amtes enthoben und inhaftiert. Im April verurteilte ihn ein sowjetisches Militärtribunal wegen „antisowjetischer Propaganda“ zu 25 Jahren Zuchthaus mit Vermögenseinzug.[1]

Im Januar 1954 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen und zog nach Frankfurt am Main, wo bereits seine Frau lebte. In der Bundesrepublik Deutschland trug er die Amtsbezeichnung Ministerialdirigent a. D. Er war 1954–1956 und 1958–1959 Bundesvorsitzender der Landsmannschaft der Oberschlesier sowie ab 1956 deren Ehrenvorsitzender.[1]

Er war Mitglied der Studentenverbindung Wratislavia Breslau.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Stefan Pioskowik: Kurt Urbanek – Der deutsche Plebiszitkommissar. In: Oberschlesische Stimme, Nr. 17 (308), 10.–23. Oktober 2014, S. 3–4.
  2. Miltenberger Ring: General-Verzeichnis der Mitglieder des Miltenberger Rings. Tübingen 1931, S. 11.