Kragenverwaltung

Als Kragenverwaltung wird eine Verwaltungsgliederung genannt, bei der das Zentrum Sitz der Verwaltungseinheit der Peripherie ist, obwohl es selbst eine eigene Verwaltungseinheit bildet.[1] Der Landkreis umschließt dabei häufig die kreisfreie Stadt ganz oder zu großen Teilen.

Häufigstes Beispiel ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis), die zugleich Sitz der Verwaltung des sie umgebenden Kreises (Landkreises) ist, ohne ihm anzugehören („Kragenkreis“).

Beispiele

Deutschland

In Deutschland existieren 32 Landkreise mit externer Kreisverwaltung.

Bundesland Betroffene Landkreise
Bayern 17
Rheinland-Pfalz 06
Baden-Württemberg 06
Hessen 02
Niedersachsen 01

Kragenkreise gab es auch in Nordrhein-Westfalen bis zur Gebietsreform von 1973/75 (Kreise Bielefeld, Herford, Münster, Iserlohn). Der Kreis Aachen war ein Kragenkreis zur Stadt Aachen bis zur Zusammenführung beider Körperschaften in der Städteregion Aachen 2009.

Österreich

Übriges Europa

Gerichtsbarkeit

In der Gerichtsbarkeit findet sich das Beispiel eines Kragengerichts:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hans-Jürgen Von Der Heide: Stellung und Funktion der Kreise. In: Hellmut Wollmann, Roland Roth (Hrsg.): Kommunalpolitik: Politisches Handeln in den Gemeinden. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 1999, S. 123–132.