Kontrollzwang
Kontrollzwang ist eine Zwangshandlung, bei der die betroffene Person wiederholt Kontrollen ausführt, die das Eintreten potentiell gefährlicher Situationen vermeiden sollen. So wird beispielsweise immer wieder überprüft, ob eine Tür verschlossen oder ein Herd ausgeschaltet wurde.
Zwangshandlungen gehören zu den Zwangsstörungen und werden in der ICD-10 mit F42.1 kodiert[1].
Einzelnachweise
- ↑ Abschnitt „Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40-F48)“ im Kapitel V der ICD 10-GM Version 2022 (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2026. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.