Konjunkturausgleichsrücklage

Die Konjunkturausgleichsrücklage ist ein in Deutschland im Stabilitätsgesetz vorgesehenes Mittel der Konjunkturpolitik. Der Staat soll dabei im Sinne einer antizyklischen Wirtschaftspolitik in Zeiten der Hochkonjunktur erzielte Steuermehreinnahmen bei der Deutschen Bundesbank (§ 7 Abs. 1 StabG) solange stilllegen, bis eine rückläufige konjunkturelle Entwicklung eintritt und höhere Staatsausgaben zur Wiederbelebung der Wirtschaft notwendig sind. Seit Auflösung einer vorhandenen Rücklage im Jahr 1975 wurde sie nicht mehr eingesetzt.[1]

Einzelnachweise

  1. Konjunkturausgleichsrücklage. In: Gabler Banklexikon. Abgerufen am 23. Dezember 2025.