Karl Buchholz (Jurist)
Karl Buchholz (geboren 15. Oktober 1903 in Wilhelmshaven; gestorben 5. Juni 1973) war ein deutscher Richter und NS-Funktionär im besetzten Polen.
Leben
Karl Buchholz stammt aus Wilhelmshaven.[1] Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wirkte Buchholz als Rottenführer in den Reihen der SA und nahm in der Hitlerjugend zuletzt den Rang eines Obergefolgschaftsführers ein.[2] Nach dem deutschen Überfall auf Polen war Buchholz von 1939 an den Landgerichten in Bromberg und Posen tätig, wo er nach zwei Jahren zum Oberlandesgerichtsrat befördert wurde.[2] Von 1941 bis 1943 las Buchholz an der Universität Posen Lehrveranstaltungen zum bürgerlichen Recht, zum Arbeits- und zum Prozessrecht.[3] Zusammen mit Josef Wolany und Wilhelm Pungs publizierte er 1943 einen Kommentar zur „Ost-Rechtspflege-Verordnung“. Dabei wurden „[m]it der Kommentierung der vom NS-Staat zur Durchsetzung seiner rasse- und geopolitischen Ziele gedachten Gesetze […] in aller Regel nur solche Juristen betraut, die man für ausreichend ‚politisch zuverlässig‘ hielt.“[4] Der Rechtshistoriker Benjamin Lahusen bemerkt in seinem Werk zur NS-Justiz über Buchholz:
Karl Buchholz vom Oberlandesgericht Posen jubelte über die eigenen Erfolge, man habe im September 1939 in Polen „einen rechtsleeren Raum“ vorgefunden, in dem man umstandslos zur Anwendung des deutschen Rechts übergegangen sei.[5]
Wie aus dem 1968 in der DDR erschienenen Braunbuch der „Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin“ hervorgeht, war Buchholz an „Terrorurteilen gegen Polen“ beteiligt.[6] Viele Einzelheiten harren weiter der Erforschung:
Buchholz’ Rechtsprechungsaktivitäten in Posen wurden bisher nicht im Einzelnen untersucht; eine konkrete Untersuchung steht aus. Sowohl Straf- als auch Zivilgerichtsbarkeit im Generalgouvernement waren aber Bestandteil einer Germanisierungspolitik, die gezielt mit der rechtlichen Diskriminierung der polnischen Bevölkerung arbeitete. Als Mitautor eines Kommentars zur Ost-Rechtspflege-Verordnung ließ Buchholz die Fachwelt an seinen Erfahrungen im Generalgouvernement partizipieren. Ein Rezensent lobte [sc. 1943] die „besondere Sachkunde“ der Autoren – „sämtlich an verantwortungsvoller Stelle in den eingegliederten Ostgebieten als Richter tätig“ –, die sich „vor allem durch ihre Vertrautheit mit der Rechtsentwicklung (auszeichnen), die in den Ostgebieten Erscheinungen gezeitigt hat, wie sie in der deutschen Rechtsgeschichte bisher wohl einzigartig dastehen“.[2]
Nach dem Krieg wurde Buchholz 1953 an das im Jahr zuvor gegründete Bundesverwaltungsgericht berufen, wo er bis zu seinem Amtsende im Jahr 1970 als Richter tätig war. Von 1959 an war er außerdem Präsident des III. Senats.[7] Neben der bis heute in Gebrauch stehenden Entscheidsammlung BVerwGE etablierte Buchholz in den Anfangsjahren eine parallele Entscheidungssammlung („Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts“), die unter dem Kurznamen „Entscheidungssammlung Buchholz“ bekannt war.[8]
Literatur
- Karl Buchholz: Zur Ostrechtspflegeverordnung, in: Deutsches Recht (DR) 1941, 2476–2481.
- Wilhelm Pungs, Karl Buchholz, Josef Wolany: Ost-Rechtspflege-Verordnung und erste Ost-Rechtspflege-Durchführungsverordnung, Berlin 1943.
Einzelnachweise
- ↑ Julia Nebel: Die Rekrutierung des richterlichen Personals, in: Bundesverwaltungsgericht (Hrsg.), Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts. Errichtung und Konsolidierung (1953–1959), München 2025, 91–171, 133.
- ↑ a b c Julia Nebel: Die Rekrutierung des richterlichen Personals, in: Bundesverwaltungsgericht (Hrsg.), Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts. Errichtung und Konsolidierung (1953–1959), München 2025, 91–171, 148.
- ↑ Julia Nebel: Die Rekrutierung des richterlichen Personals, in: Bundesverwaltungsgericht (Hrsg.), Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts. Errichtung und Konsolidierung (1953–1959), München 2025, 91–171, 118, Fn. 176.
- ↑ Simon Dörrenbächer: Die Rechtswissenschaftliche Fakultät und der Nationalsozialismus, in: Hannes Ludyga, Dan Aradovsky, Simon Dörrenbächer (Hrsg.), Rechtswissenschaften an der Saar, Berlin 2025, 27–62, 47.
- ↑ Benjamin Lahusen: «Der Dienstbetrieb ist nicht gestört». Die Deutschen und ihre Justiz 1943–1948, München 2022, 126.
- ↑ Julia Nebel: Die Rekrutierung des richterlichen Personals, in: Bundesverwaltungsgericht (Hrsg.), Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts. Errichtung und Konsolidierung (1953–1959), München 2025, 91–171, 145 m.H.a. Braunbuch. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in Westberlin: Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft, Berlin 1968, 378.
- ↑ Maria Kögel: Die Rechtsprechungstätigkeit und ihre Bedingungen, in: Bundesverwaltungsgericht (Hrsg.), Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts. Errichtung und Konsolidierung (1953–1959), München 2025, 295–326, 314.
- ↑ Ulf Domgörgen: Selbstorganisation der Richterschaft und Veröffentlichungspraxis, in: Bundesverwaltungsgericht (Hrsg.), Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts. Errichtung und Konsolidierung (1953–1959), München 2025, 211–225, 220.