Julius Haber

Julius Haber (* 6. Mai 1844;[1]18. Dezember 1920[2]) war ein deutscher Jurist. Er war Rechtsanwalt beim Reichsgericht und Vorsitzender des Deutschen Anwaltsvereins.

Leben

Haber studierte Jura und begann seine juristische Laufbahn 1866 als Auskultator beim Appellationsgericht Breslau. 1872 wurde er Gerichtsassessor und 1873 Kreisrichter in Inowrazlaw. Nach einer Station in Striegau 1874 wurde er 1880 Rechtsanwalt beim Landgericht Breslau. Von 1888 bis 1913 war er Rechtsanwalt beim Reichsgericht zu Leipzig.[1] Ab 1909 war er Vorsitzender des Deutschen Anwaltsvereins.[3][4]

Haber wurde 1897 zum Justizrat und 1909 zum Geheimen Justizrat ernannt, zudem erhielt er einen Ehrendoktortitel.[1] 1913 ging er in den Ruhestand und wurde zum Ehrenmitglied des Deutschen Anwaltvereins ernannt.[3]

Er war ein Onkel des Chemikers Fritz Haber.[5]

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. De Gruyter, Berlin 1929, S. 413 (online).
  2. Ehrenmitgliedschaft. Deutscher Anwaltverein, abgerufen am 2. Oktober 2025.
  3. a b Hugo Neumann: Zu Julius Habers 70. Geburtstag. In: Juristische Wochenschrift. 43 Jg. Nr. 9, 1914, S. 441 (online).
  4. Haber, Julius. In: Deutsche Biographie. Abgerufen am 2. Oktober 2025.
  5. Erna und Johannes Jaenicke: Haber, Fritz Jacob. In: Neue Deutsche Biographie. (NDB). Band 7. Duncker & Humblot, Berlin 1966, ISBN 3-428-00188-5, S. 386–389 (deutsche-biographie.de).