Joseph-Theodor Blank
Joseph-Theodor Blank (* 19. März 1947 in Lüdenscheid) ist ein deutscher Jurist und Politiker. Er war von 1983 bis 2002 Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wurde stets für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) über ein Direktmandat im Wahlkreis Mettmann I gewählt.
Leben
Joseph-Theodor Blank wuchs im ehemaligen Stadtteil Erkraths Unterbach auf. Er studierte von 1966 bis 1971 Rechts- und Staatswissenschaften an der Universität zu Köln. Seine 1. juristische Staatsprüfung (Referendarexamen) erfolgte 1972. Es folgte von 1972 bis 1975 eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Staatsrecht der Universität Köln. 1975 wurde er dort zum Dr. jur. promoviert. Die 2. juristische Staatsprüfung (Assessorexamen) fand 1976 statt.
Er war zunächst Kreisvorsitzender der Jungen Union im Kreis Mettmann. Als Unterbach 1975 nach Düsseldorf eingemeindet wurde, zog er nach Alt-Erkrath um und verblieb somit im Kreis Mettmann. Dort gewann er 1983 in Nachfolge des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Gerhard Schröder erstmals den Bundestagswahlkreis Mettmann I (ehemals Wahlkreis 72) für seine Partei (CDU) wieder direkt und zog so als Abgeordneter in den Deutschen Bundestag ein, dem er von der 10. bis zum Ende der 14. Legislaturperiode im Jahr 2002 angehörte. Dort leistete er Pionierarbeit auf dem Gebiet des Datenschutzes und bei der Nichtausgrenzung HIV-Infizierter. Innerhalb der CDU wurde er Kreisvorsitzender im Kreise Mettmann, Bezirksvorsitzender des Bezirks Bergisches Land sowie Hauptgeschäftsführer der Kommunalpolitischen Vereinigung.[1]
Blank war von 1976 bis 1978 Referent, von 1978 bis 1983 als Beigeordneter Mitglied der Geschäftsführung des Deutschen sowie Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes in Düsseldorf. Nach seiner Wahl in den Deutschen Bundestag 1983 war er als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Im selben Jahr wurde er Mitglied des Präsidiums des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Zudem arbeitete er als Lehrbeauftragter für öffentliches Recht (Staats- und Verfassungsrecht) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Freizeit setzte er sich gegen eine durchgängige Kommerzialisierung der Gesellschaft ein. Zudem war er Mitglied in der Nordatlantischen Versammlung, Vorsitzender des Vorstands der Vereinigung der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerkes in Nordrhein-Westfalen e.V., Gelsenkirchen sowie Vorstandsmitglied der THW-Stiftung, Berlin.
Im Jahr 2004 wurde Blank vom Rundfunkrat der Deutschen Welle (DW), dem er zuvor viele Jahre als stellvertretender Vorsitzender angehört hatte, zum Gründungspräsidenten der Deutschen Welle Akademie berufen. Seit 2008 gehört Blank als externer Berater dem Akademieausschuss der DW als Mitglied an.
Auf das Wohnhaus seiner Familie in Erkrath, in dem Blank heute noch lebt, wurde 1995 ein Sprengstoffanschlag durch die Antiimperialistischen Zellen (AIZ) verübt.[2] Der Sachschaden wurde mit 60.000 DM beziffert, Verletzte gab es nicht.
Familie
Joseph-Theodor, ein Sohn des Politikers und Ministers Joseph Blank und ein Neffe des ersten Verteidigungsministers der Bundesrepublik Deutschland, Theodor Blank, ist katholisch und hatte 1972 Gisela Bernhard geheiratet. Aus der Ehe ging der Sohn Christoph Blank hervor.
Ehrungen und Auszeichnungen
- 2007 Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen
- 2006 Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerks (Ehrenkreuz in Gold)
- 1996 Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz 1. Klasse)
- 1990 Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz am Bande)
Literatur
- Blank, Joseph-Theodor. In: Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 105.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Mettmann/Erkrath: Verdienstorden für Joseph-Theodor Blank. In: rp-online.de. 21. März 2007, abgerufen am 8. Februar 2024.
- ↑ Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 1998 ( vom 20. September 2010 im Internet Archive) Bericht des NRW Verfassungsschutzes S. 118 ff.