Josef Seideneck
Josef Seideneck (* 23. November 1897 in Witten; † 17. August 1974 in Letmathe) war ein deutscher Parteifunktionär (NSDAP) im Gau Westfalen-Süd.
Leben
Josef Seideneck wurde als Sohn des Werkmeisters Joseph Seideneck geboren und absolvierte seine Schulausbildung, zuletzt in einer Selekta in Werdohl. Von 1914 bis 1915 machte er eine Lehre und musste Kriegsdienst in Russland, Rumänien und in Frankreich leisten. 1916 wurde er mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Nach dem Krieg verdiente er seinen Lebensunterhalt zunächst als Angestellter, selbständiger Kaufmann und Prokurist in Iserlohn, wo er 1933 arbeitslos wurde. Er war politisch engagiert, von 1920 bis 1923 Mitglied der Deutschvölkischen Freiheitspartei, Angehöriger des Freikorps Roßbach und dem Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband. Bereits 1922 trat er in die NSDAP (Mitgliedsnummer 16.832) ein und war Mitglied bis zu ihrem Verbot im Jahre 1923. Zum 1. Februar 1931 trat er in Letmathe erneut in die Partei ein (Mitgliedsnummer 449.767),[1] wo er bis Mai 1938 Ortsgruppenleiter war. Von Mai 1933 bis zum Kriegsende war er hauptamtlicher Bürgermeister und zugleich Amtsbürgermeister des Amtes Oestrich. Vom 1. Juli 1937 bis zum 13. Mai 1938 amtierte er als Kreisleiter in Hellweg. Am 15. November 1942 wurde er dem Reichskommissariat Ukraine als Stadtkommissar für Kriwoj-Rog zugewiesen, bis diese Maßnahme im Mai 1943 auf eigenen Wunsch aufgehoben wurde. Dabei spielten auch Differenzen mit dem Generalkommissar eine Rolle. Von August 1943 bis März 1944 war er bei der Marineartillerie der Wehrmacht eingesetzt und kam anschließend bis September 1944 als Militärverwaltungsoberinspektor nach Marseille, wo er auch Kriegsverwaltungsrat war. In Lünen war er vom 16. November 1944 bis zum 31. März 1945 kommissarischer Bürgermeister.
Vom 18. April 1945 bis Juni 1948 war er in einem Internierungslager inhaftiert und wurde im Entnazifizierungsverfahren durch den Hauptausschuss Düsseldorf am 8. Januar 1951 in die Kategorie IV (Mitläufer) mit der Aberkennung der Beamtenrechte und des Ruhegehaltes eingestuft. 1952 beantragte Seideneck die Wiederzuerkennung der aberkannten Beamten- und Ruhegehaltsrechte, auf Grundlage von § 5 des Gesetzes zum Abschluss der Entnazifizierung im Land Nordrhein-Westfalen vom 5. Februar 1952. Diesen Antrag lehnte die Stadtverwaltung Letmathe am 2. Juli 1952 ab. Die hiergegen eingelegten Rechtsmittel blieben erfolglos (Landesverwaltungsgericht Arnsberg im Oktober 1952, Oberverwaltungsgericht Münster am 24. Februar 1956 und Bundesverwaltungsgericht am 26. November 1958).
Gegen Seideneck waren Verfahren beim Landgericht Hagen sowie bei den Staatsanwaltschaften Hagen und Dortmund anhängig, die allesamt eingestellt wurden.
Seinen Lebensunterhalt verdiente er als Handelsvertreter.
Öffentliche Ämter
- Vorstandsmitglied der Westfälischen Kleinbahnen AG
Literatur
Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 276f. (Digitalisat)
Einzelnachweise
- ↑ Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/41150335