Josef Bühler (Richter)

Josef Bühler (* 12. Dezember 1837 in Luzern; † 14. April 1873 ebenda) war ein Schweizer Jurist, Politiker (Liberaler) und Unternehmer. Er wirkte als Luzerner Grossrat sowie kurzzeitig als Nationalrat und amtierte von 1872 bis zu seinem frühen Tod als Richter am Schweizerischen Bundesgericht.

Herkunft und Ausbildung

Josef Bühler wurde als Sohn des Gipsers Josef Bühler in eine katholische Familie geboren und besass das Bürgerrecht der Stadt Luzern.[1] Seine schulische Laufbahn absolvierte er am Gymnasium sowie am Lyzeum in seiner Heimatstadt.[2] Im Anschluss nahm er ein Studium der Rechtswissenschaften auf, das ihn an die Universitäten in Heidelberg, Leipzig und Zürich führte.[1] Während seiner Studienzeit trat er der Studentenverbindung Zofingia bei, deren Mitglied er wurde.[1]

Juristische Laufbahn und Publizistik

Nach Abschluss seiner Ausbildung trat Bühler in den luzernischen Staatsdienst ein. Von 1859 bis 1863 war er als Sekretär des Obergerichts des Kantons Luzern tätig.[2] Im Jahr 1863 erfolgte seine Wahl zum Oberrichter; dieses Amt übte er zehn Jahre lang bis zu seinem Tod im Jahr 1873 aus.[1] Seine juristische Expertise fand auch ausserhalb des Kantons Anerkennung, was sich darin manifestierte, dass er einen Ruf an die Universität Zürich als Dozent für Privatrecht erhielt, diesen jedoch ablehnte.[1]

Neben seiner richterlichen Tätigkeit trat Bühler als Verfasser kantonaler Gesetze in Erscheinung, insbesondere in den Bereichen des Ehegüterrechts und der Vormundschaft.[1] Er engagierte sich zudem publizistisch, indem er unter anderem in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) sowie in bernischen juristischen Zeitschriften Artikel veröffentlichte.[1] Inhaltlich profilierte er sich dabei als Befürworter einer Humanisierung des Strafvollzugs.[1]

Richteramt und Ämterkumulation

Im Jahr 1872 wählte ihn die Bundesversammlung zum Richter am Schweizerischen Bundesgericht.[2]

Bühlers Karriere ist ein Beispiel für die im 19. Jahrhundert noch mögliche Ämterkumulation zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen und Gewalten. Da das Bundesgericht vor der Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 noch kein ständiges Gericht mit Vollzeitrichtern war, sondern nur sessionweise zusammentrat, war die gleichzeitige Ausübung kantonaler Richterämter und politischer Mandate zulässig. So übte Bühler in seinem Todesjahr 1873 gleichzeitig die Funktionen eines Richters am Schweizerischen Bundesgericht und eines Oberrichters des Kantons Luzern aus, während er parallel als Mitglied des Nationalrats sowie des Grossen Rates auch der Legislative auf Bundes- und Kantonsebene angehörte.[1][2]

Politisches Wirken

Politisch engagierte sich Bühler im liberalen Lager. Im Jahr 1867 wurde er in den Grossen Rat des Kantons Luzern gewählt, dem er bis 1873 angehörte.[1][2] In dieser Funktion war er massgeblich an der Ausarbeitung der kantonalen Verfassung von 1869 beteiligt, bei der er als Mitredaktor wirkte.[2]

Auf eidgenössischer Ebene befürwortete er die Revision der Bundesverfassung, wobei ihm insbesondere die Rechtsvereinheitlichung ein Anliegen war.[1] Kurz vor seinem Tod gelang ihm der Sprung in die nationale Politik: Von Januar bis April 1873 war er Mitglied des Nationalrats.[1]

Wirtschaftliches Engagement

Neben seinen juristischen und politischen Ämtern übernahm Bühler auch Verantwortung in der Privatwirtschaft. Er war Mitglied des Verwaltungsrates der Luzerner Kreditanstalt sowie der Holzstofffabrik Perlen (heute Perlen Papier AG).[1]

Literatur

  • Erich Gruner: Die Schweizerische Bundesversammlung 1848–1920. Band 1, Bern 1966, S. 255 f.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m Markus Trüeb: Josef Bühler. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 30. Januar 2003, abgerufen am 27. Dezember 2025.
  2. a b c d e f Liste der ehemaligen Bundesrichter: Josef Bühler. In: bger.ch. Schweizerisches Bundesgericht, abgerufen am 27. Dezember 2025.