Johann Heidsiek

Johann Heidsiek (* 1855 in Schwenningdorf (Kreis Herford); † 1942) war ein deutscher Gehörlosenlehrer und setzte sich für den bimodal bilingualen Unterricht mit Gebärdensprache ein.[1] Eine Gehörlosenschule trug auch seinen Namen.[2]

Wirken

Johann Heidsiek war 1875 und von 1881 bis 1921 als Gehörlosenlehrer an der Gehörlosenschule in Breslau tätig.

Auf dem Mailänder Kongress von 1880 wurde die reine Lautspracherziehung im Unterricht gehörloser Kinder beschlossen. Wegen des folgende Verbot der Gebärdensprache im Unterricht stockte die Entwicklung in der Gehörlosenpädagogik und -kultur stockte; die Entscheidung sorgte für Entsetzen bei den Gehörlosen. Neue gehörlose Lehrer wurden auch nicht mehr eingestellt und bereits arbeitende gehörlose Lehrer durften im Unterricht nur noch Lautsprache verwenden. Die Bildung der gehörlosen Kinder verschlechterte sich dadurch.[1]

Johannes Vatter und Moritz Hill setzten sich daraufhin stark für Samuel Heinickes Methode ein und werden auch als Väter der Lautsprache bezeichnet. Auch Heidsiek stellte sich aktiv gegen die reine Oralmethode/deutsche Lautsprachmethode. Sechs Jahre nach dem Mailänder Kongress setzte sich Heidsiek erstmals für einen zweisprachigen Unterricht mit Laut- und Gebärdensprache ein, was damals noch nicht als bilingualer Unterricht bezeichnet wurde. Er bezeichnete in verschiedenen Werken die Gebärdensprache auch als natürliche Sprache der Gehörlosen. Seine Überzeugungen waren bei Veranstaltungen der Gehörlosenpädagogen nicht gerne gesehen. Er fand Zustimmung bei den Gehörlosenvereinen, da er die Gebärdensprache gut kannte und beherrschte, wie auch Eduard Fürstenbergs Schwiegersohn und gehörlose Gehörlosenlehrer August Schenk nach einem Besuch von Heidsiek 1891 in Berlin im Taubstummen-Courier berichtete. In verschiedenen Werken griff Heidsiek die deutsche Gehörlosenpädagogik an, indem er Charles-Michel de l’Epée und Samuel Heinicke verglich, Fehler von Heinicke und seinen Nachfolgern aufdeckte, die reine deutsche Methode kritisierte und stark für die Anwendung der Gebärdensprache argumentierte. Er forderte auch, die Methode dem Wesen des Schülers anzupassen.[1]

Aufgrund von Beschwerden gegen Heidsieks Werke leitete das Kultusministerium eine Disziplinaruntersuchung ein. Am 8. Oktober 1891 wurde in einem Erlass erklärt, dass sämtliche Behauptungen Heidsieks im Widerspruch zu den tatsächlichen Verhältnissen stehen. Der Landeshauptmann der Provinz Sachsen strengte sogar einen Prozess wegen Beleidigung gegen Heidsiek und seinen Verleger an. Bei einer Gerichtsverhandlung im November 1892 wurden sie freigesprochen, da das Gericht Heidsieks Interesse für Gehörlose durch Zeugenaussagen von Gehörlosen als berechtigt ansah. Resolutionen von Gehörlosen 1892, ein gemischtes System im Unterricht einzuführen, scheiterten.

Vatter bemerkte diesen Einfluss auf Gehörlosenpädagogikkongressen und wehrte sich vehement dagegen.[1] 1895 besuchte er die Gehörlosenschule in Wien. In seinem darauf folgenden Werk stellte er klar, dass nur die schwerhörigen Schüler unter den Gehörlosen von der Lautsprachmethode profitierten und nur diese bei öffentlichen Anlässen im Vordergrund stünden. Die Lehrmeinung änderte sich jedoch nicht, obwohl Heidsiek mit einer gemischten Methode ähnlich gute Resultate mit seinen gehörlosen Schülern erzielte. Nach seiner USA-Reise auf Einladung von Edward Gallaudet berichtete Heidsiek 1898 von einem in Deutschland nur wenig bekannten Handalphabet, Laurent Clerc und Alexander Graham Bell. Für ihn war die Gebärdensprache aber weiterhin das bevorzugte Sprachmittel der Gehörlosen. Er vermittelte auch die Herstellung eines Buches von Gallaudet durch den gehörlosen Schriftsetzer Albin M. Watzulik, der auch ein Vorkämpfer für die Gebärdensprache war und viele Schriften in Der Taubstummenfreund und -Courier veröffentlichte. 1914 warf Heidsiek dann den Gehörlosenschulen die Verblödung des Geistes der Gehörlosen vor, wurde allerdings erst nach dem Ersten Weltkrieg von William Stern als objektiver Gutachter von Unterrichtsmethoden genannt. Stern regte wiederum die Einführung des Fingeralphabets im Unterricht an.

Obwohl Heidsieks Bemühungen zu großen Teilen scheiterten, ernannte ihn der Schwedische Gehörlosenverband 1893 zum Ehrenmitglied.[1]

Lange Zeit wurden die kleinen von Heidsiek erreichten Veränderungsprozesse nach seinem Tod nur halbherzig erwähnt und nach dem Zweiten Weltkrieg geriet sein Kampf für die Verwendung der Gebärdensprache im Unterricht lange in Vergessenheit.

Werke

Johann Heidsiek veröffentlichte folgende Bücher:

  • Der Taubstumme und seine Sprache, 250 Seiten, 1889[3]
  • Ein Notschrei der Taubstummen, 1891[1]
  • Hörende Taubstumme. Ein Beitrag zu Klärung schwebender Streitfragen, 1897
  • Das Taubstummenbildungswesen in den Vereinigten Staaten Nordamerikas, 1899.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f Jochen Muhs: Johann Heidsiek (1855-1942) - Wegbereiter des Bilingualismus. In: Das Zeichen. 47. Jahrgang, März 1999, S. 11–17.
  2. Schulchronik, -name und -logo. In: LVR-Gerricus-Schule. Abgerufen am 19. Dezember 2025.
  3. Simone: Die Geschichte der Gebärdensprache und ihre Rolle im Unterricht. (Prüfungsarbeit; PDF) In: taubenschlag.de. S. 78, abgerufen am 19. Dezember 2025.