Informationsmodell der Polizei

Das Informationsmodell der Polizei (IMP) ist ein konzeptionelles Datenmodell, das den fachlich konsistenten Kern der polizeilichen IT Anwendungen der Teilnehmer des INPOL Verbundes repräsentiert.[1] Es wurde im Rahmen einer Gesamtinitiative XPolizei entwickelt – angelehnt an die Deutschland-Online Standardisierung unter Beauftragung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Entstehung bis zum Programm P20

Im Jahre 2004 wurde ein erhebliches Optimierungspotential bei den Suchen in den verschiedenen polizeilichen Registern festgestellt und im Auftrag des Unterabteilungsleiter II der Polizeiabteilung im BMI die Arbeitsgruppe XÖS-Person zur Harmonisierung und Optimierung der Abfragealgorithmen für große Personendateien gegründet. Bei den Mitgliedern der AG Abfragealgorithmen handelte es sich um das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesverwaltungsamt (BVA), das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Zollkriminalamt (ZKA). Zu den betroffene Registern gehörten das Ausländerzentralregister (AZR), das Informationssystem Polizei (INPOL), das Nachrichtendienstliches Informationssystem (NADIS) und das Migration Asyl Reintegration System (MARiS). Bis Ende 2008 fanden 28 Arbeitssitzungen statt, im Januar 2009 wurde der Abschlussbericht mit Datenmodell vorgelegt, der im März 2009 zur Beauftragung der Anwendung XÖV-Standard XÖS-Person auf Vorschlag des Referats ÖS I 3 durch Abteilungsleiter ÖS und IT-Direktor im BMI führte. Für ein Übergabeformat zu den Personengrunddaten Namen (in verschiedenen Ausprägungen), Geburtsland, -bezirk und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Personaldokumente wurden die bereits bestehenden XÖV-Projekten, wie z. B. XMeld und XAusländer berücksichtigt.[2] Im September 2007 wurde das XÖV-Projekt Xpolizei begründet.[3]

Die Entwicklung des Informationsmodells der Polizei erfolgte 2009 in einem gemeinsamen Projekt aller Teilnehmer des deutschen Polizeilichen Informationsverbundes INPOL unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Basierend auf den Ergebnissen einer bundesweiten Bestandsaufnahme aller IT-Verfahren innerhalb der Polizeien wurde ein konsolidierter Kern entwickelt. Dieser wurde im Rahmen von Expertendiskussionen zu einem fachlich konsistenten Entwurf eines umfassenden Informationsmodells weiterentwickelt und im Rahmen einer bundesweiten Arbeitsgruppe aller INPOL-Teilnehmer als permanenter Arbeitsprozess fortentwickelt. Das Informationsmodell der Polizei ist der wesentliche Teil des Programms P20 (auch: Polizei 20/20, Polizei 2020) als Beitrag für die Umsetzung der Saarbrücker Agenda. Das Programms soll das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlichen und harmonisieren, indem die verschiedenen Systeme konsolidiert (verschiedene IT-Systeme werden zusammengeführt) und an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt werden, die von allen Polizeien nach den gleichen Standards genutzt werden. Durch die Umsetzung soll die Polizeiarbeit im digitalen Zeitalter vorangetrieben werden. Durch eine gemeinsame, vernetzte und digitale Informationsarchitektur soll den Zugriff auf Informationen für alle Polizeien des Bundes und der Länder verbessern. Zentrale Maßnahmen sind die Entwicklung von zentralen, einheitlichen Programme, wie ein einheitliches Fallbearbeitungssystem (eFBS) und die digitale Tatortdokumentation mit der INSITU-App, die als mobile Anwendung zur digitalen Erfassung von Tatorten durch Einsatzkräfte, die Spuren mit Fotos, Skizzen und Notizen dokumentiert. Das Informationsmodell der Polizei soll den Weg für die digitale Transformation zur Modernisierung die Polizeiarbeit ebnen.[4]

Hintergrund

Die IT-Landschaft der zwanzig deutschen Polizeien von Bund und Ländern ist stark fragmentiert. Sie basiert auf vielen unterschiedlichen, schlecht vernetzten Systemen sowie zahlreichen Eigenentwicklungen. Dies zwingt die Beamten, Daten mehrfach und oft händisch einzugeben, was nicht nur viel Zeit kostet, sondern auch Fehler begünstigt. Um diese Situation zu verbessern, wurde das Programm P20 von der Innenministerkonferenz ins Leben gerufen. P20 hat das Ziel, die polizeilichen Systeme und Prozesse zu optimieren und eine gemeinsame, harmonisierte IT-Grundlage für die Kriminalitätsbekämpfung zu schaffen. Die zersplitterte Datenhaltung wird damit überwunden. Die Einführung erfolgt schrittweise, um den unterschiedlichen Ausgangslagen der Polizeien gerecht zu werden. Dabei werden bereits bewährte Systeme einzelner Dienststellen bundesweit ausgerollt oder, wo nötig, neue Anwendungen entwickelt. Das Informationsmodell der Polizei wird in UML abgebildet, um polizeiliche Objekte wie Personen, Ereignisse und Gegenstände zu repräsentieren und die Interoperabilität der IT-Systeme zu optimieren. Es dient als semantischer Kern, der durch die Darstellung von Objekten und ihren Beziehungen einen bewerteten Kontext schafft. Diese einheitliche, aber flexible Darstellung basiert auf dem Vorbild der UN/CEFACT-Standardisierung. Technische Ableitungen und Transformationen basieren auf den dort festgelegten Klassen und Beziehungen, Sie wird bereits seit Mitte der 70er Jahre in polizeilichen Datenbanken angewendet.[4]

Programmstruktur

Zur Verwirklichung der strategischen Ziele des Vorhabens wird die Umsetzung in einer Programmstruktur gebündelt. Die laufenden Projekte PIAV und eFBS müssen in die INPOL-Modernisierung eingebettet werden. Eine enge Abstimmung mit den neunzehn INPOL-Teilnehmern ist zwingend erforderlich. Die aktuellen INPOL-Anwendungen müssen so lange parallel betrieben werden, bis ihre Komponenten schrittweise ersetzt sind. Diese Vielzahl komplexer Einzelprojekte erfordert eine zentrale Steuerung unter dem Dach eines Programms. Die Programmstruktur für baut auf erfolgreichen, etablierten Instanzen von PIAV auf (z. B. Bund-Länder-Lenkungsausschuss, Programmkoordination) und passt diese entsprechend an und erweitert sie. Die Programmsteuerung wird durch ein externes Controlling verstärkt. Dieses kontrolliert den Fortschritt des BKA-Zentralprojekts und dient der Programmkoordination als unterstützendes Instrument für das Risikomanagement gegenüber den Teilnehmern. Die enge Zusammenarbeit mit der vom AK II initiierten Bund-Länder Projektgruppe IMITAP (Informationsmanagement und IT-Architektur der Polizei) wird durch die Programmkoordination und den Bund-Länder-Lenkungsausschuss gewährleistet.[1]

Datenhaus – Modell

Das Datenhaus-Ökosystem ist ein zentraler Bestandteil des strategischen Ziels des Programms P20 zur Modernisierung der Polizeiarbeit. Es handelt sich um eine komplexe Architektur aus sämtlichen Diensten und Funktionen, die für die polizeiliche Informationsverarbeitung notwendig sind. Dabei stehen Datenschutz und maximale Datensparsamkeit im Vordergrund. Das BKA übernimmt als starker zentraler IT-Dienstleister die Verantwortung für die Entwicklung einheitlicher, moderner Verfahren und die zentrale Datenhaltung. Dies schafft die Basis für eine standardisierte und effizientere polizeiliche Arbeit in allen Ländern und verbessert durch einheitliche Erhebungsprozesse die Datenqualität entscheidend. Das Datenhaus selbst bildet das Kernstück dieses Ökosystems: ein ausfallsicheres Netzwerk, das über die nächsten Jahre hinweg zum zentralen Knotenpunkt wird. Es vereinheitlicht die bisher heterogenen IT-Insellösungen der Polizeien bundesweit, indem es fachliche, organisatorische und technische Prozesse bündelt. Dies schafft die Grundlage für eine medienbruchfreie und durchgängig digitale Vernetzung der deutschen Polizei mit ihren nationalen und internationalen Partnern. Um die Funktionsfähigkeit der Polizeien jederzeit zu gewährleisten, erfolgt der Aufbau des Datenhauses schrittweise über mehrere Jahre nach einem Baukastenprinzip. Bestehende Systeme werden übergangsweise genutzt und modernisiert, während neue Module und Funktionalitäten nach und nach angebunden werden. Neue Anwendungen entstehen nur bei tatsächlicher Notwendigkeit. Das umfassende Digitalisierungsprogramm P20 wird die polizeiliche Arbeit in allen relevanten Bereichen durch Digitalisierung und kontinuierliche Verbesserung weiterentwickelt. Das Gesamtprogramm P20 setzt sich aus mehr als 45 Einzelprojekten zusammen.[5]

Behördenübergreifender Datenaustausch

Die Daten des Datenhauses können für die Justiz, Ausländerbehörden oder im Falle grenzüberschreitender Delikte für internationale Partner relevant sein. Das Datenhaus-Ökosystem ist so konzipiert, dass es den notwendigen interbehördlicher Austausch von Informationen erst nach eingehender Prüfung und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht. Alle Funktionalitäten werden zukünftig in einem zentralen System konsolidiert, um allen Teilnehmern eine einheitliche Nutzung zu ermöglichen. Mithilfe einer benutzerfreundlichen, individuell zugeschnittenen Oberfläche und einer effizienten Datenhaltung im Datenhaus wird die polizeiliche Sachbearbeitung vereinfacht und deutlich effizienter gestaltet.[6]

Datenschutz

Die grundlegende Modernisierung der IT-Systeme des BKA und der damit verbundenen Verbundsysteme ist eine direkte Reaktion auf die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Insbesondere das Grundsatzurteil vom April 2016 zum BKA-Gesetz hat die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den polizeilichen Datenschutz neu definiert. Das BVerfG hat dabei die Grundsätze der Zweckbindung und Zweckänderung von Daten weiterentwickelt und klargestellt, dass die Nutzung und Weitergabe staatlich erhobener Daten sich an diesen Grundsätzen orientieren muss. Die Verhältnismäßigkeit einer Zweckänderung muss sich dabei am Maßstab einer hypothetischen Datenneuerhebung messen lassen. Die neue Informationsarchitektur des BKA setzt diese Anforderungen vollständig um und führt zu einem verbesserten, intelligenteren Datenschutz. Personenbezogene Daten werden nur einmal zentral gespeichert, anstatt mehrfach in verschiedenen Dateien. Ein grundrechtsschonender Zugriff wird durch dynamische und zielgerichtete Berechtigungskonzepte geregelt, die wesentlich differenzierter und grundrechtsschonender sind als die bisherigen Regelungen. Eine lückenlose und zentrale Protokollierung sämtlicher Zugriffe gewährleistet umfassende Kontrolle.[7]

Beispiele von Einzelprojekte

Biometrische Stimmerkennung in der forensischen Analyse

Akustisches Spurenmaterial ist ein wichtiges Element zur Aufklärung und Prävention von Straftaten. Die eingesetzte Software nutzt biometrische Stimmprofile und Wahrscheinlichkeitswerte, um Sprecher zu identifizieren und Tatzusammenhänge aufzudecken. Diese Technologie kommt vor allem bei Straftaten zum Einsatz, bei denen die Stimme eine herausgehobene Rolle spielt. Die akustischen Spuren umfassen Aufzeichnungsdaten aus Telekommunikationsüberwachungen, Notrufen oder verdeckten Aufnahmen sowie Asservate (z. B. Anrufbeantworter). Ergänzende Analysen erlauben es, die Entstehungsumstände der Aufzeichnung zu ermitteln und spezifische Geräusche (z. B. Schüsse) zu analysieren, um die Rekonstruktion des Tathergangs zu unterstützen.[8]

Digitales Einsatzmanagement

Das Einsatzmanagement-System ist eine zentrale Software, die die Zusammenarbeit verschiedener Behörden in Krisensituationen massiv verbessert. Es unterstützt die Polizei bei der Bewältigung besonderer Lagen (wie Großveranstaltungen, Unfälle oder Katastrophen). Die Software für das Einsatzmanagement ermöglicht die strukturierte Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation jedes Einsatzes. Die Protokollierung aller wichtigen Ereignisse sorgt für eine blitzschnelle Informationssteuerung unter allen Einsatzkräften, Erkenntnisse können schnell und einfach zwischen allen beteiligten Dienststellen grenzenlos geteilt werden – auch über Ländergrenzen hinweg.[1]

Effektivere Ermittlungen im Bereich sexualisierte Gewalt an Kindern

Im Rahmen des Projekts zur KI-unterstützten Erkennung von Darstellungen sexualisierter Gewalt werden neue Wege beschritten, um Täter zu identifizieren. Eine speziell entwickelte KI-Software durchsucht riesige Datenmengen in kürzester Zeit und identifiziert mutmaßlich strafbare Inhalte. Dies macht die Auswertung deutlich effizienter und effektiver. Die von der KI markierten Inhalte werden anschließend manuell eingehend geprüft und ausgewertet.[9]

eFBS: Einheitliche Fallbearbeitungssystem

Das eFBS ist ein einheitliches Fallbearbeitungssystem für die kriminalpolizeiliche Arbeit auf Bundes- und Länderebene, das die Fallbearbeitung (z. B. von Straftaten) zur Erkennung bzw. Aufhellung von Tat- und Täterzusammenhängen unterstützt. Im Unterschied zu den älteren, föderalen Systemen, deren Software und Umfang zwischen den Bundesländern variieren, schafft das eFBS einen konsolidierten, bundesweit einheitlichen Standard. Es dient nicht primär der Fahndung, sondern ermittlungsbegleitend und -unterstützend in der Ermittlungsarbeit, obwohl es auch den Zugang zum Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) ermöglicht, in dem Informationen gebündelt werden. eFBS wurde im Mai 2020 in den Wirkbetrieb überführt, bis 2023 nutzen acht Länderpolizeien die Software, um Daten zu komplexen Ermittlungs- und Strukturverfahren recherchier- und visualisierbar zu erfassen. Das einheitliche Fallbearbeitungssystem (eFBS) ist eine harmonisierte Version von b-case. Dieses wiederum ist eine Variante des Fallbearbeitungssystems rsCase der Firma Rola Security Solutions, das vor vielen Jahren vom Bundesinnenministerium für die Bundespolizei und für das Bundeskriminalamt beschafft wurde. Nach der Jahrtausendwende bis 2020 wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen ein eigenes Fallbearbeitungssystem unter dem Namen CRIME entwickelt, weiter ausgebaut und in verschiedenen Anwendungen (z. B. Fahrrad, Staatsschutz, Erkennungsdienst) genutzt. Im Gegensatz zu Vorgangsbearbeitungssystemen der Länderpolizeien (wie COMVOR in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg und Hessen), die als Textverarbeitung alle gerichtsfeste Dokumente eines Ermittlungsverfahrens abbilden, werden in den Fallbearbeitungssystemen eine Vielzahl von Informationen erfasst, somit auch Weiche Daten wie subjektive, qualitative Informationen, Meinungen, Einstellungen, Schätzungen oder schwer zu messende Wahrnehmungen.[10][11][12]

INSITU: Die Digitale Tatortdokumentation

Die digitale Tatortdokumentation im Rahmen des Projekts INSITU revolutioniert die Spurensicherung: Künftig können alle Polizeidienststellen in Deutschland Spuren und Hinweise direkt über eine App erfassen. Dieses System sorgt für einen massiven Effizienzgewinn bei der Tatortarbeit, zeit- und arbeitsintensive Prozesse werden reduziert. Daten werden nur einmal erfasst und automatisch in andere Polizeisysteme übertragen. Dienstkräfte können einen Tatort gemeinsam erfassen und ihre Arbeit optimieren. Ein entscheidender Vorteil ist die Vernetzung aller Informationen zu einem einzigen, umfassenden Tatortinformationsmodell, das Fotos, Notizen, Skizzen und Audioaufnahmen, sowie hochmoderne Daten wie Laserscans und Bilder aus 360-Grad-Kameras über eine Mobile App vor Ort zusammenführt. Die umfassende Auswertung des Tatortes erfolgt später bequem auf der Dienststelle über eine Webapplikation.[13]

WiPrAs: Wiederholungsprognose-Assistent

Die Frage nach der Gefahr einer Wiederholungstat ist entscheidend für die Anordnung weiterer polizeilicher Maßnahmen (z. B. elektronische Aktenanlage, daktyloskopische Erfassung). Da diese Maßnahmen einen beachtlichen Eingriff in die Grundrechte darstellen, dürfen sie nur bei einer begründeten Annahme, der sogenannten Wiederholungsprognose, erfolgen. An die Erstellung dieser Prognose, die stets individuell und auf Basis einer polizeifachlichen Bewertung des Einzelfalls zu erfolgen hat, stellt der Gesetzgeber höchste Anforderungen. Dies ist eine zeitsensible und sorgfältige Aufgabe. Zur Erleichterung dieses Prozesses wurde der Wiederholungsprognose-Assistent (WiPrAs) entwickelt. Die Anwendung unterstützt die Sachbearbeitenden durch das Bereitstellen von Formulierungshilfen, wodurch wertvolle Zeit eingespart und die Qualität der Begründungen gesichert wird. Die Zeitersparnis kommt unmittelbar der allgemeinen Polizeiarbeit zugute.[14][15]

ZIMP: Zentrale Informations-Management-Plattform

Ein exponentiell wachsenden Datenbasis und diverse Zugangswege erfordert eine effiziente Nutzung polizeirelevanter Informationen, die durch die Verdichtung von Informationen durch die Zentrale Informations-Management-Plattform (ZIMP). ZIMP stellt die Lösung dar, um nationale, nicht-polizeiliche und internationale Auskunftsprozesse für alle mehr als 320.000 Polizeibeschäftigten in Deutschland zentral zu konsolidieren. Die Plattform stärkt den Informationsaustausch über die Staatsgrenzen hinweg und weitet die Suche nach relevanten Täterdaten aus, um der grenzenlosen Natur von Kriminalität gerecht zu werden.[16]

Einzelnachweise

  1. a b c Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Polizei 2020 White Paper. Berlin 17. Mai 2017 (bund.de [PDF; 1,8 MB]).
  2. Rico Apitz: Erfahrungsberichte – XÖS-Person. (PDF) Nutzung der XÖV-Kernkomponenten, Vorbereitung auf die XÖV-Konformität. Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), 30. September 2010, abgerufen am 13. November 2025.
  3. Deutschland Online Vorhaben Standardisierung. (PDF) XÖV-Projekt XPolizei Projektsteckbrief_Xpolizei. Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), 7. Januar 2007, abgerufen am 13. November 2025.
  4. a b Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Programm P20. 1. Auflage. MKL Druck Ostbevern, Berlin 1. März 2023.
  5. BT-Drs. 20/6951
  6. Das Programm "Polizei 20/20". Bundeskriminalamt, abgerufen am 12. November 2025.
  7. Entscheidung Bundesverfassungsgericht (Hrsg.): Entscheidung Bundesverfassungsgericht. Aktenzeichen=1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09. 20. April 2016 (bundesverfassungsgericht.de [PDF]).
  8. Sprechererkennung. Bundeskriminalamt, abgerufen am 12. November 2025.
  9. Martin Steinebach: Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz bei der Erkennung von sexuellen Übergriffen. Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis. Hrsg.: Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie SIT. Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, 1. Januar 2025, ISSN 1865-9330.
  10. Innovationslandkarte Umsetzung des einheitlichen Fallbearbeitungssystems (eFBS). Polizei Berlin, 17. März 2022, abgerufen am 13. November 2025.
  11. BT-Drs. 19/15346
  12. Einheitliches Fallbearbeitungssystems (eFBS). Redaktionsbüro CIVES Würzburg, 1. März 2021, abgerufen am 13. November 2025.
  13. Projekt INSITU: Mit der App am Tatort. Bundeskriminalamt, 1. Oktober 2013, abgerufen am 12. November 2025.
  14. BT-Drs. 20/14276
  15. Andrzej Kraszka: Effiziente Wiederholungsprognosen auf Knopfdruck. WiPrAs Web-App. In: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport (Hrsg.): proPolizei. pdruck printmanufaktur, Hannover 1. Juli 2023.
  16. BT-Drs. 19/27083