Hugo Feige
Hugo Feige (* 3. März 1900 in Bad Berleburg; † 15. April 1983 ebenda) war ein deutscher Parteifunktionär (NSDAP).
Leben
Hugo Feige wurde als Sohn des Fuhrunternehmers Ludwig Feige geboren und machte nach dem Besuch der Volksschule Berleburg eine Ausbildung zum Förster und war nach Ablegen der Hilfsförsterprüfung im Jahre 1917 in verschiedenen Jagdrevieren eingesetzt. Er wurde in die Wittgensteiner Forstverwaltung eingestellt, war dort Forstaufseher und legte im Juli 1926 in Arnsberg die Försterprüfung ab. Von 1928 bis 1934 war er Revierförster bei einem jährlichen Einkommen von 4460 Reichsmark. Feige engagierte sich politisch und trat zum 1. September 1930 in die NSDAP ein (Mitgliedsnummer 308.271),[1] wo er zum Jahresbeginn 1931 Ortsgruppenleiter wurde und dieses Amt bis Juni 1933 ausübte. Im Anschluss wurde er NSDAP-Kreisleiter im Kreis Wittgenstein bis zu seinem Wechsel als Gauorganisationsleiter Westfalen-Süd am 15. Februar 1938. Im Mai 1939 wurde er als Kreisleiter nach Arnsberg gerufen, wo er bis Mai 1943 im Amt war. Er kehrte nach Wittgenstein zurück und war bis zum Kriegsende, zugleich auch bis Oktober 1943 vertretungsweise im Kreis Olpe, als Kreisleiter im Einsatz.
Am 12. April 1945 wurde er festgenommen und kam in verschiedene Internierungslager, so nach Büderich, Eselsheide, Rheinberg, Recklinghausen und Hemer. Er blieb bis November 1947 in Haft und wurde durch die Spruchkammer Recklinghausen am 28. November 1947 zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt, wobei die Zeit der Internierung angerechnet wurde. Die Reststrafe verbüßte er in Esterwegen bzw. in Fallingbostel bis zum 11. April 1948. Im Entnazifizierungsverfahren wurde vom Hauptausschuss Wittgenstein am 16. August 1948 noch keine Entscheidung getroffen, da Feige noch neues Entlastungsmaterial beschaffen wollte. Er gab zu Protokoll, dass Angehörige der Gestapo, der Waffen-SS und der Wehrmacht im April 1945 im Raum Berleburg Zwangsarbeiter, die versuchten, zu den herannahenden US-Truppen überzulaufen, durch einen Genickschuss hingerichtet wurden[2].
Am 14. März 1950 wurde er vom Hauptausschuss Arnsberg in die Kategorie III (Minderbelastet) (mit Beschränkungen bis zum 14. März 1952 und einer Gebühr von 100 DM) eingestuft.
Feige verdiente seinen Lebensunterhalt mit dem Abmessen von Waldbeständen und später als Revierförster im Innendienst bei der fürstlichen Verwaltung in Bad Berleburg.
Literatur
- Wolfgang Stellbrink: Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Veröffentlichung der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen: Reihe C, Quellen und Forschung; Band 48, Münster 2003, ISBN 3-932892-14-3, S. 230f. (Digitalisat)
Einzelnachweise
- ↑ Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/8441524
- ↑ Die Massaker der Wehrmacht. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).