Hofgericht Celle
Das Hofgericht Celle wurde 1535 in Uelzen von Herzog Ernst dem Bekenner ursprünglich in Uelzen gegründet, bevor es im Jahr 1564 nach Celle verlegt wurde. Die Celler Hofgericht war für die Zivilgerichtsbarkeit zuständig.[1]
Das Einrichtung der Rechtsprechung unterschied sich von dem älteren Echteding in Celle, das als ältestes städtisches Gericht nach dem Stadtrecht aus dem Jahr 1301 urteilte.[1]
In der sogenannten „Franzosenzeit“, im Königreich Westphalen, wurde das Hofgericht im Jahr 1810 aufgehoben.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c RWLE Möller: Hofgericht sowie Echteding, in ders.: Celle Lexikon, S. 57, 103