Hermann von Arbon

Hermann von Arbon († 20. November (?)[1] 1165) war von 1138 bis 1165 Bischof von Konstanz.

Herkunft

Die Herkunft Hermanns ist nicht belegt. Er stammte möglicherweise aus einer Ministerialenfamilie des Bistums Konstanz. Der auf diese mutmaßliche Herkunft Bezug nehmende Beiname „von Arbon“ wurde ihm erst in der Neuzeit zugelegt. Vor dem Amtsantritt als Bischof von Konstanz war er möglicherweise Mönch im Kloster Einsiedeln. Auch eine Personenidentität mit einem Konstanzer Vitztum und Domkustos namens „Hermann“ wurde in Erwägung gezogen.[2]

Bischof

Die Wahl von Hermann 1138 oder 1139 war strittig. Es gab einen Gegenkandidaten, Brunico, der zunächst von Konrad III. und Papst Innozenz II. gestützt wurde. Sonst ist über ihn nichts bekannt. Der Papst stellte sich aber relativ schnell hinter Hermann, bestätigte ihn am 21. April 1139, und weihte ihn zum Priester und Bischof.[3] Das Verhältnis zum König zu entspannen, dauerte etwas länger. Erstmals kam Hermann nachweislich auf dem Reichstag in Worms im Februar 1140 mit dem König zusammen und erhielt dabei wohl auch seine Investitur.[4] Das Verhältnis zum König blieb aber zunächst distanziert. Erst nach dem Ausgleich mit Gertrud von Sachsen (1115–1143) und Heinrich dem Löwen († 6. August 1195) 1142 ist Heinrich öfter am Königshof anzutreffen. Daraus wird eine ursprünglich welfische Gesinnung von Hermann gefolgert. Ebenfalls 1142 besuchte Konrad III. Konstanz.[5] Seit dieser Zeit wird Hermann als Teil der staufischen Partei gesehen.

1147 beauftragte der König den Bischof zusammen mit Graf Reimbod von Rocking mit einer Gesandtschaft, um Streitigkeiten in Reichsitalien zu schlichten. Es ging einmal um eine Auseinandersetzung zwischen Pisa und Lucca zum anderen um einen Streit zwischen Crema und dem Bischof von Cremona.[6]

Eine zweite derartige Reise als Gesandter des Königs unternahm Hermann zusammen mit Bischof Ortlieb von Basel im Herbst 1150. Erneut ging es um den Streit zwischen Pisa und Lucca. Weiter sollten sie mit dem Papst und der Stadtgemeinde von Rom über eine Kaiserkrönung von Konrad III. verhandeln.[7]

Im Januar 1152 war Hermann Gastgeber der Besprechungen in Konstanz, die stattfanden, um den Konflikt zwischen Konrad III. und Welf VI. beizulegen. Konrad III. starb dann allerdings schon am 15. Februar 1152. Bei der Krönung von dessen Nachfolger, Friedrich I. (Barbarossa), am 9. März 1152 in Aachen war Hermann anwesend und blieb in den folgenden Monaten im Gefolge des neuen Königs. Herrmann wurde zum Vertrauten auch des neuen Herrschers. Dieser entsandte ihn Ende 1152 zu seiner dritten Gesandtschaftsreise nach Italien, zusammen mit Bischof Anselm von Havelberg, Graf Guido Guerra und Guido von Biandrate, um über die Kaiserkrönung Friedrich I. und andere Punkte zu verhandeln. Ergebnis war ein Vorvertrag zum Konstanzer Vertrag zwischen Papst Eugen III. und König Friedrich I., der endgültig am 23. März 1153 in Konstanz geschlossen wurde und die Modalitäten für Friedrichs Kaiserkrönung festgelegte. Zudem brachten sie dem König die päpstlichen Erlaubnisse mit, Erzbischof Heinrich I. von Mainz absetzen und die Ehe zwischen Friedrich I. und Adela von Vohburg zu annullieren.[8] Letzteres nahm Herrmann im März 1153 im Rahmen einer Diözesansynode selbst vor.[9]

Bischof Hermann nahm am Romzug Friedrich I. Ende 1154 teil und damit an der Kaiserkrönung am 18. Juni 1155 in Rom. Mit dem Kaiser kehrte er Ende 1155 nach Konstanz zurück, wo dieser erneut eine Reichsversammlung abhielt.[10] Als Dank für die geleistete Unterstützung stellte Friedrich I. dem Bischof, seiner Diözese und dem Konstanzer Domkapitel ein Privileg aus, das deren Rechte und Besitzungen voll umfänglich bestätigte und in der Folgezeit die rechtliche Grundlage für das Bistum darstellte. Dieses Privileg zu erlangen, wird als wichtigste Leistung Bischof Hermanns für das Bistum und als Beginn des Ausbaus des Hochstifts Konstanz gewertet.[11] Nachweislich war Hermann der erste Bischof von Konstanz, der mit einer eigenen, ständigen Kanzlei arbeitete und damit „moderne“ Verwaltung für sein Bistum einführte, was zu einer vermehrten Urkundenproduktion führte.[12] Einer der Kanzlei-„Beamten“ ist sogar namentlich bekannt: Der Notar Rudolf, Archidiakon von Zürich.[13] In der Zeit Bischof Herrmanns wurden im Bistum Konstanz auch erstmals systematische Sammlungen von Dekretalen verwendet und erste Anzeichen der Rezeption des römischen Rechts werden sichtbar.[14] Der Bischof arbeitete offensichtlich eng mit dem Domkapitel zusammen, das erhebliche Mitspracherechte bei der Verwaltung der Diözese besaß.[15] Herrmann soll das Schottenkloster St. Jakob Konstanz gegründet oder zumindest wesentlich erweitert haben und förderte den Ausbau und die Gründung weiterer Klöster auch außerhalb seiner Bischofsstadt.[16]

Erneut reist Hermann im Sommer 1161 nach Italien, als Friedrich I. Mailand belagerte. Er kehrte von dort nach Konstanz zurück, war aber spätestens im April 1162 wieder bei Friedrich I. in Italien, den er das ganze Jahr über begleitete. Der Kaiser hielt im November 1162 erneut eine Reichsversammlung in Konstanz ab.[17]

Netzwerk

Erhalten ist ein Briefwechsel – vielleicht nur fragmentarisch – zwischen Bischof Hermann und Hildegard von Bingen[18], bekannt ein weiterer zwischen ihm und Wibald von Stablo.[19] Mit Bernhard von Clairvaux war er persönlich bekannt.[20]

Tod

Bischof Hermann starb vermutlich am 20. November 1165. Beigesetzt wurde er im Chor des Konstanzer Münsters in „beim Ambo“.[21]

Literatur

  • Helmut Maurer: Arbon, Hermann von. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  • Helmut Maurer: Die Konstanzer Bischöfe vom Ende des 6. Jahrhunderts bis 1206 (Germania sacra; NF 42,1; Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz. Das Bistum Konstanz; 5). Walter de Gruyter, Berlin/New York 2003, ISBN 3-11-017664-5, S. 306–352. (Digitalisat)
  • Ursula-Renate Weiss: Die Konstanzer Bischöfe im 12. Jahrhundert. Ein Beitrag zur Untersuchung der reichsbischöflichen Stellung im Kräftefeld kaiserlicher, päpstlicher und regional-diözesaner Politik. Thorbecke, Sigmaringen 1975, ISBN 3-7995-6819-0. S. 74–118.
  • Wolfram Ziegler: König Konrad III. (1138–1152). Hof Urkunden und Politik. Böhlau, Wien u. a. 2008. ISBN 978-3-205-77647-5, S. 171–178.

Einzelnachweise

  1. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 352.
  2. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 307 und Anm. 10.
  3. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 306f.
  4. Ziegler, S. 173f.
  5. Ziegler, S. 174.
  6. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 309.
  7. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 311.
  8. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 313.
  9. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 314.
  10. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 315.
  11. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 316, 339.
  12. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 321, 332.
  13. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 319f.
  14. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 321.
  15. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 323.
  16. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 327ff.
  17. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 318.
  18. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 345.
  19. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 347f.
  20. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 346f.
  21. Maurer: Die Konstanzer Bischöfe, S. 352.
VorgängerAmtNachfolger
Ulrich II. von KonstanzBischof von Konstanz
1138–1165
Otto II. von Habsburg