Hermann Lienhard (Politiker)

Hermann Lienhard (* 26. Dezember 1851 in Bern; † 10. September 1905 ebenda) war ein Schweizer Jurist und Politiker (Freisinniger). Er amtierte als Berner Regierungsrat, Ständerat sowie von 1895 bis zu seinem Tod als Richter am schweizerischen Bundesgericht.

Herkunft und sozialer Aufstieg

Hermann Lienhard wurde als Sohn des Uhrmachers Johannes Lienhard in Bern geboren und war heimatberechtigt in Bözingen (heute ein Stadtteil von Biel/Bienne).[1] Er blieb zeit seines Lebens ledig.[1]

Lienhards Werdegang stellt ein für das 19. Jahrhundert bemerkenswertes Beispiel eines sozialen Aufstiegs durch Bildung und Eigeninitiative dar. Da seine Eltern während seiner Schulzeit ihr Vermögen verloren hatten, war ihm der direkte akademische Weg zunächst verschlossen.[2] Er absolvierte eine Berufslehre als Uhrensteinarbeiter und verdiente seinen Lebensunterhalt zunächst in diesem Handwerk.[1][2] Parallel dazu bildete er sich an einer Fabriknachtschule weiter und trat eine Stelle als Angestellter in einem Bieler Advokaturbüro an, wo er erste juristische Kenntnisse erwarb.[1][2]

Seine juristische Qualifikation erlangte Lienhard primär im Selbststudium, ergänzt durch lediglich zwei Semester Rechtsstudium an der Universität Bern im Jahr 1874.[1][2] Trotz dem fehlenden Vollstudium bestand er 1875 das Notariatsexamen.[1] Erst deutlich später, im Jahr 1887 – als er bereits hohe richterliche und administrative Ämter bekleidet hatte –, legte er auch das Fürsprecherexamen (Anwaltspatent) ab.[1]

Juristische und administrative Laufbahn

Nach Tätigkeiten bei der kantonalen Justiz- und Polizeidirektion sowie als Sekretär bei der Direktion des Inneren wurde Lienhard 1882 zum Oberrichter des Kantons Bern gewählt; dieses Amt übte er bis 1886 aus.[1] Im Anschluss wechselte er in die Bundesverwaltung und übernahm von 1886 bis 1890 die Leitung der rechtlichen Abteilung des neu geschaffenen Eidgenössischen Versicherungsamtes.[1][2] In dieser Funktion sowie durch seine spätere Tätigkeit erwarb er sich bleibende Verdienste um das bernische und schweizerische Zivilrecht sowie das Versicherungsrecht.[1]

Politische Karriere

Politisch engagierte sich Lienhard im freisinnigen Lager, wobei er sich weniger durch parteipolitische Profilierung als durch fachliche Sacharbeit auszeichnete.[1] Seine parlamentarische Laufbahn auf kantonaler Ebene umfasste die Mitgliedschaft im Verfassungsrat (1883–1884) sowie im Berner Grossen Rat (1886–1890).[1]

Im Jahr 1890 wurde er in die Kantonsregierung, den Berner Regierungsrat, gewählt, wo er bis 1895 der Justizdirektion vorstand.[1] Parallel zu seinem Exekutivamt vertrat er den Kanton Bern von 1890 bis 1895 im Ständerat auf Bundesebene.[1]

Richter am Bundesgericht

Die Bundesversammlung wählte Lienhard 1895 zum Richter am schweizerischen Bundesgericht.[1] Er gehörte dem Gerichtshof bis zu seinem Tod im Jahr 1905 an und wirkte in beiden damaligen Abteilungen (Zivil- und Staatsrecht).[2] Seine Arbeitsweise wurde in einem Nachruf von Viktor Merz in der Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins (ZBJV) gewürdigt: Lienhards Voten seien, auch wenn sie kurz ausfielen, stets wegweisend («Jalon») für die Urteilsbegründung gewesen.[2]

Weitere Mandate und Ehrungen

Neben seinen staatlichen Funktionen war Lienhard im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben aktiv. Er war Mitglied des Verwaltungsrats der Schweizerischen Rentenanstalt und präsidierte sowohl den Bernischen Juristenverein als auch den Bernischen Volksverein.[1] In Anerkennung seiner juristischen Leistungen verlieh ihm die Universität Bern im Jahr 1895 die Ehrendoktorwürde (Dr. h. c.).[1]

Literatur

  • Erich Gruner: Die Schweizerische Bundesversammlung 1848–1920. Band 1, Bern 1966, S. 194 f.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m n o p q Peter Stettler: Hermann Lienhard. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 23. August 2024, abgerufen am 10. Januar 2026.
  2. a b c d e f g Liste der ehemaligen Bundesrichter: Hermann Lienhard. Schweizerisches Bundesgericht, abgerufen am 10. Januar 2026.