Heinrich Stamm

Heinrich Stamm (* 3. Dezember 1827 in Thayngen; † 5. August 1905 in Lausanne) war ein Schweizer Lehrer, Jurist und Politiker. Trotz fehlender akademischer juristischer Ausbildung stieg er vom Schreiber zum Staatsanwalt und schliesslich zum Richter am Schweizerischen Bundesgericht auf. Politisch engagierte er sich auf kantonaler und eidgenössischer Ebene für demokratische Reformen und die Gründung der Schaffhauser Kantonalbank.

Herkunft und frühe Jahre

Heinrich Stamm wurde als Sohn des Kleinbauern Heinrich Stamm in der Schaffhauser Gemeinde Thayngen geboren, wo er auch heimatberechtigt war.[1][2] Seine Begabung fiel früh auf, und bereits während der Schulzeit arbeitete er als Gehilfe bei Landvermessungen mit.[2] Später wurde ihm das Ehrenbürgerrecht der Stadt Schaffhausen verliehen.[1] Im Jahr 1857 heiratete er Sophie Gelzer, die Tochter des Schaffhauser Stadtbaumeisters Matthäus Gelzer.[1]

Da es im Kanton Schaffhausen kein Lehrerseminar gab, besuchte Stamm ab 1849 eine Ausbildungsstätte in Karlsruhe.[2] Diese Ausbildung brach er jedoch ab, um sich aktiv an der Badischen Revolution zu beteiligen. Er schloss sich den Aufständischen an, kämpfte am 21. Juni 1849 im Gefecht bei Waghäusel und kehrte nach dem Zusammenbruch der Bewegung auf einer abenteuerlichen Flucht durch den Schwarzwald in seine Heimat zurück.[2] Dort war er von 1850 bis 1852 als Lehrer tätig.[1]

Juristische Laufbahn als Autodidakt

Ein herausragendes Merkmal von Stamms Karriere war sein Aufstieg in höchste juristische Ämter ohne ein formales Studium der Rechtswissenschaften. Seine juristische Laufbahn begann er 1852 als Schreiber am Bezirksgericht Reiat. Dieses Amt legte er jedoch bereits 1855 nieder, nachdem er wegen einer Verletzung des Amtsgeheimnisses gerügt worden war.[2]

Anschliessend liess er sich in der Stadt Schaffhausen nieder und eröffnete ein Advokaturbüro. Dies war ein Novum, da die Verfassung die Tätigkeit von Fürsprechern eigentlich untersagte und Bürger sich selbst verteidigen mussten. Stamms Tätigkeit wurde jedoch geduldet, und er erwarb sich rasch einen Ruf als Verteidiger der „kleinen Leute“.[2] Seine praktische Erfahrung ermöglichte ihm 1859 den Zugang zum Amt des Staatsanwalts, das er bis 1869 innehatte.[1][3] Parallel dazu wirkte er in den Jahren 1857 und 1858 als Redaktor beim Neuen Tagblatt.[1]

Politische Karriere

Stamms politischer Weg war zunächst von Konflikten mit der Obrigkeit geprägt. Zwar wurde er 1855 in den Gemeinderat von Thayngen gewählt, doch sistierte der Regierungsrat diese Wahl, da Stamm nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Vermögen verfügte. In einer demonstrativen Trotzreaktion bestätigten die Thaynger Bürger seine Wahl daraufhin mit überwältigender Mehrheit.[2]

Er etablierte sich als Vorkämpfer der demokratischen Bewegung im Kanton. Im Grossen Rat (damals Kantonsrat), dem er von 1861 bis 1869 sowie von 1871 bis 1872 angehörte, setzte er sich vehement für Verfassungsreformen ein.[1] 1869 wurde er erstmals in den Regierungsrat gewählt. Da er sich jedoch mit der konservativen Mehrheit und insbesondere seinem Ratskollegen J. C. Bringolf überwarf – der ihm nach einer Beleidigung die Satisfaktion verweigert hatte –, trat er bereits im Mai 1870 zurück.[2] Nach dem Sieg der demokratischen Kräfte bei den Wahlen 1872 kehrte er in die Regierung zurück und amtierte bis 1874 als Direktor für Schule und Kirche sowie 1873 als Regierungsratspräsident.[1] Er gilt zusammen mit Gustav Schoch als Schöpfer der Kantonsverfassung von 1876.[2]

Auf eidgenössischer Ebene vertrat er den Kanton Schaffhausen von 1865 bis 1874 im Ständerat.[3] Zudem engagierte er sich stark für den Ausbau der Infrastruktur, so als Präsident des Gründungskomitees der Eisenbahnstrecke Schaffhausen–Etzwilen und als Mitinitiant der Schaffhauser Kantonalbank.[2]

Richter am Bundesgericht

Der Höhepunkt seiner juristischen Karriere war die Berufung an das oberste Gericht der Schweiz. Zunächst wirkte Stamm von 1873 bis 1875 als nebenamtlicher Bundesrichter.[1] Im Jahr 1875 wurde er als Nachfolger von Alois Kopp zum vollamtlichen Richter am Schweizerischen Bundesgericht gewählt. Er war der einzige Bundesrichter seiner Zeit, der dieses Amt ohne akademische Bildung bekleidete.[2]

Für das Amt zog er mit seiner Familie nach Lausanne. Innerhalb des Gerichts übernahm er leitende Funktionen und stand dem Gesamtgericht in den Jahren 1889 und 1890 als Präsident vor.[3] Ab 1893 war er zudem in der staatsrechtlichen Abteilung des Gerichts tätig.[3] Heinrich Stamm verstarb 1905 im Amt an den Folgen einer Lungenentzündung.[2]

Literatur

  • Kurt Bächtold: Heinrich Stamm. In: Schaffhauser Beiträge zur Geschichte (SchBeitr). Band 58, 1981, S. 325–333.
  • Erich Gruner: Die Schweizerische Bundesversammlung 1848–1920. Band 1, Bern 1966, S. 504.
  • Eduard Schneider: 150 und 125 Jahre Bundesgericht. Stämpfli Verlag, Bern 1998.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i Matthias Wipf: Heinrich Stamm. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 20. März 2024, abgerufen am 28. Dezember 2025.
  2. a b c d e f g h i j k l Kurt Bächtold: Heinrich Stamm. In: Schaffhauser Beiträge zur Geschichte (SchBeitr). Band 58, 1981, S. 325–333 (PDF).
  3. a b c d Liste der ehemaligen Bundesrichter: Heinrich Stamm. In: bger.ch. Schweizerisches Bundesgericht, abgerufen am 28. Dezember 2025.