Havariegeld

Der Terminus Havariegeld (im HGB bis 1. Januar 2008 Havereigeld[1]) bezeichnet die Kosten, die durch eine Havarie, also einen Schiffsunfall oder einen Seeschaden, der Reederei bzw. deren Versicherung entstehen.

Erweiterung

Der Begriff wird auch für unfallbedingte Schäden an befrachteten Land- oder Luftfahrzeugen verwendet.

Einzelnachweise

  1. Text des aufgehobenen § 779 HGB