Harry Schütt

Harry Willi Egon Schütt (* 4. November 1930 in Stettin) ist ein ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Er war von 1977 bis 1990 Leiter der Abteilung IX der Hauptverwaltung A (HVA), des Auslandsnachrichtendienstes der DDR, zuständig für die „Aufklärung gegnerischer Dienste“.

Leben

Von 1945 bis 1949 absolvierte Schütt eine Lehre als Kaufmann und war als Verkaufsstellenleiter in Grevesmühlen tätig. 1949 trat er in die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) ein. 1950 ging er zur Seepolizei und war dort Sachbearbeiter in der Abteilung Kader. 1951 wurde Schütt vom MfS eingestellt.

Bis 1956 war Schütt in der MfS-Abteilung I, zuständig für die Volkspolizei-Bereitschaften, in Rostock tätig, dann wurde er in die HVA-Zentrale in Ost-Berlin versetzt und wurde Mitarbeiter der Hauptabteilung I, zuständig für politische Spionage. 1956 wurde er in die Abteilung IV der HVA, zuständig für „Gegenspionage im In- und Ausland und feindliche Dienste in der BRD“ versetzt, wurde 1962 deren stellvertretender und 1966 deren Leiter.

Von 1967 bis 1970 absolvierte Schütt ein Fernstudium an der Humboldt-Universität Berlin und wurde Diplom-Kriminalist. 1975/76 besuchte er die Parteihochschule der KPdSU in Moskau. 1977 wurde er Leiter der Abteilung IX, zuständig für Gegenspionage. Anlässlich des 38. Jahrestages der Bildung des MfS wurde Schütt im Februar 1988 zum Generalmajor ernannt.[1]

Nach der friedlichen Revolution in der DDR erfolgte 1990 seine Entlassung aus dem Dienst.

Prozesse

Im April 1991 wurde Schütt im Zusammenhang mit der Anwerbung von Bürgern der Bundesrepublik durch das MfS, im Besonderen des Doppelagenten Alfred Spuhler und dessen Bruder und Kurier Ludwig Spuhler, deren Führungsoffizier Schütt war, wegen Beihilfe zum Landesverrat angeklagt und wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Am 15. November 1991 wurde er nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, und kam wieder frei.[2][3] Gegen das Urteil legte Schütt als auch der Generalbundesanwalt das Rechtsmittel der Revision ein. Der Bundesgerichtshof entschied darüber am 30. Juli 1993 und hob das Urteil aufgrund der Revision des Generalbundesanwalts auf und verwies den Fall an einen anderen Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Verhandlung und Entscheidung zurück, wohingegen Schütts Revision verworfen wurde. Das Gericht verurteilte Schütt am 17. März 1995 erneut zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Erneute Einlegung von Rechtsmitteln hemmten die Rechtskraft. Am 15. März 1995 verkündete das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zum Strafverfolgungshindernis für DDR-Agenten. Daraufhin nahm der Generalbundesanwalt am 22. Januar 1996 die Anklage zurück und verfügte die Einstellung des Strafverfahrens nach § 153c Abs. 3 StPO.

Ehrungen in der DDR

Literatur

  • Jens GiesekeHarry Schütt. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Band 1. Ch. Links, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4.
  • Klaus Marxen und Gerhard Werle: Spionage (= Strafjustiz und DDR-Unrecht: Dokumentation. 4, Teilband 1). De Gruyter Recht, Berlin 2004, ISBN 978-3-89949-080-0, S. 343 ff. (Erstinstanzliches Urteil, Revisionsurteil, zweites erstinstanzliches Urteil, Verfügung des Generalbundesanwalts).
  • Jens Gieseke: Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit (MfS-Handbuch). BStU, Berlin 2012. bstu.bund.de (PDF; 900 kB)
  • Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Ch. Links Verlag, Berlin 2000, ISBN 3-86153-227-1.

Einzelnachweise

  1. Generale des Ministeriums für Staatssicherheit befördert und ernannt. In: Neues Deutschland, 3. Februar 1988, Seite 1.
  2. Spionage – Fette Quellen. In: Der Spiegel. Nr. 16, 1991 (online).
  3. Peter Siebenmorgen: Der General in Feindeshand. In: Die Zeit, Nr. 23/1991