Grundordnung des Kirchenjahres

Die Grundordnung des Kirchenjahres und des neuen Römischen Generalkalenders (lateinisch Normae universales de anno liturgico et de calendario) ist die amtliche Beschreibung und Erklärung des liturgischen Jahres der römisch-katholischen Kirche. Das Dokument wurde im Zuge der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erarbeitet und durch Papst Paul VI. 1969 promulgiert und gilt – mit späteren Ergänzungen – seit dem 1. Januar 1970.

Das Konzil hatte in seiner Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium am 4. Dezember 1963 beschlossen:

„Das liturgische Jahr soll so neugeordnet werden, daß die überlieferten Gewohnheiten und Ordnungen der heiligen Zeiten beibehalten oder im Hinblick auf die Verhältnisse der Gegenwart erneuert werden; jedoch soll der ursprüngliche Charakter der Zeiten gewahrt bleiben, damit die Frömmigkeit der Gläubigen durch die Feier der christlichen Erlösungsgeheimnisse, ganz besonders des Pascha-Mysteriums, genährt werde.“

Sacrosanctum Concilium Nr. 107.

Seine wichtigsten Themen sind:

  • Der liturgische Tag
    • In der Liturgie beginnt und endet der Tag gewöhnlich um Mitternacht. Allein der Sonntag und die Hochfeste beginnen bereits am Vorabend.
    • Der Sonntag, der erste Tag der Woche, ist der „Urfeiertag“ der Kirche, die an ihm die Auferstehung des gekreuzigten Jesus Christus feiert. Daher dürfen der Liturgie des Sonntags nur Hochfeste und Herrenfeste vorgezogen werden. Die Sonntage im Advent, in der Fastenzeit und der fünfzigtägigen Osterzeit haben jedoch immer Vorrang und weichen keinem Fest.
    • Bestimmte Tage haben einen besonderen Rang: die Hochfeste, Feste und Gedenktage.
    • Der Aschermittwoch und die Tage der Karwoche bis zum österlichen Triduum gehen allen anderen Feiern vor. Die Adventstage 17. bis 24. Dezember und alle Wochentage der Fastenzeit lassen jeden Gedenktag in den Hintergrund treten.

Siehe auch