Gotthard Schubert

Theodor Friedrich Gotthard Schubert (* 1. August 1913 in Hönigern, Schlesien; † 3. April 1985 in Wiesbaden) war ein deutscher SS-Hauptsturmführer, Leiter der Außenstelle Sicherheitspolizei und SD in Zamość und verurteilter Kriegsverbrecher.

Leben

Schubert war Sohn eines Gutsverwalters.[1] Nach dem Besuch von Oberschulen in Carlsruhe und Kreuzberg machte er im März 1933 das Abitur. über.[2] Am 1. April 1933 wurde er Mitglied der SA. Zum 1. Mai 1933 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 3.531.653).[3] Er absolvierte bis September 1933 ein sogenanntes „freiwilliges Werkhalbjahr für Abiturienten“ und fand dann eine Anstellung bei der Katasterverwaltung, bei der er ab 1. Oktober 1933 als Messgehilfe und Zivilanwärter in Carlsruhe. Ab 1. April 1936 war er beim Katasteramt in Ratibor tätig.[1] Im Herbst 1936 bewarb er sich der Gestapo. Am 20. Januar 1939 war er Mitglied der SS (SS-Nummer 314.110). Ab 2. März 1939 wurde er Abteilungsleiter der Stapoleitstelle Troppau in Sudetenland. Schubert arbeitete er in den Sachgebieten Kirchenfragen, Minderheitenangelegenheiten, Sabotage und Grenzverkehr zum Protektorat.[2]

Im Jahr 1939 nahm er als Verbindungsoffizier des Einsatzkommandos 3 der Einsatzgruppe 1 an Polenfeldzug teil.[1] Ende Dezember 1939 wurde er zur Abteilung IV (Gestapo) beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) Lublin versetzt. Hier war er in Abteilung IV mit Kirchenangelegenheiten, Waffenangelegenheiten und Wirtschaftssachen befasst.[4]

Im Juni 1941 wurde er Leiter der Außenstelle Sicherheitspolizei und SD Zamość des KdS Lublin. Schubert nahm an der Aktion Erntefest teil, bei der 14.000 Juden im KZ Majdanek und Arbeitslager Poniatowa erschossen wurden.[1] In der Folgezeit war Schubert als Verbindungsführer der Sipo bei Wehrmachtseinheiten eingesetzt, zunächst bei der vierten Panzerarmee, ab August 1944 bei der ersten Panzerarmee in Ungarn und ab Oktober 1944 bis zur Kapitulation beim 49. Gebirgsarmeekorps.[4]

Am 10. Mai 1945 geriet Schubert unter dem Namen „Pietrusky“ in sowjetische Gefangenschaft. Nachdem sein richtiger Name, seine Zugehörigkeit zur Gestapo und seine Einsatzorte während des Krieges bekannt geworden waren, wurde Anklage gegen ihn erhoben. Am 15. Mai 1950 wurde er wegen seiner Tätigkeit in der Gestapo zu 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt.[1] Am 15. Oktober 1955 kam er aus der sowjetischen Haft frei. Ab 1. Januar 1957 diente er im Hessischen Polizeidienst. Im Jahre 1960 wurde er als Kriminalkommissar Leiter des Referats Meldewesen beim Landeskriminalamt in Wiesbaden. Danach befand er sich bis 17. August 1961 in Untersuchungshaft.[5] Anschließend arbeitete er zunächst im Lebensmittelgeschäft seines Schwagers, danach im Tabakwarenladen seiner Frau in Wiesbaden.[5] Das Landgericht Wiesbaden verurteilte ihn am 1. März 1973 wegen Beihilfe zum Mord an über 28.000 Menschen zu 6 Jahren Haft.[5][6]

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b c d e Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 561.
  2. a b LG Wiesbaden 01.03.1973. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XXXVI, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2004, Nr. 790, S. 528.
  3. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/39801611
  4. a b LG Wiesbaden 01.03.1973. In: Justiz und NS-Verbrechen: Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1999. Bd. XXXVI, bearbeitet von C. F. Rüter Amsterdam: University Press, 2004, Nr. 790, S. 529.
  5. a b c Jochen Böhler: Totentanz. Die Ermittlungen zur „Aktion Erntfest“. Das Schubert-Verfahren. In: Klaus-Michael Mallmann / Andrej Angrick (Hg.): Die Gestapo nach 1945. Karrieren, Konflikte. Konstruktionen., Darmstadt 2009, S. 248.
  6. Klaus-Michael Mallmann, Jochen Böhler, Jürgen Matthäus: Einsatzgruppen in Polen: Darstellung und Dokumentation, WBG, Darmstadt, 2008, ISBN 978-3-534-21353-5, S. 106.