Gliedertaxe

Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades[1] in der privaten Unfallversicherung.

Grade

Empfehlungen des GDV

Jede Unfallversicherung definiert ihre Gliedertaxe selbst. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt unverbindliche Empfehlungen zur Einstufung der Invaliditätsgrade heraus:

Einstufung der Invaliditätsgrade[2]
Prozent
Arm 70 %
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
Hand 55 %
Daumen 20 %
Zeigefinger 10 %
ein anderer Finger 5 %
Bein über Mitte des Oberschenkels 70 %
Bein bis Mitte des Oberschenkels 60 %
Bein bis unterhalb des Knies 45 %
Bein bis Mitte des Unterschenkels 40 %
Fuß 40 %
große Zehe 5 %
eine andere Zehe 2 %
beide Augen 100 %
ein Auge 50 %
Gehör auf beiden Ohren 60 %
Gehör auf einem Ohr 30 %
Geruchssinn 10 %
Geschmackssinn 5 %

Gliedertaxe für Heilberufe

Für Angehörige eines Heilberufes lässt sich eine besondere Gliedertaxe vereinbaren. Dies ist wie folgt gestaffelt:

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

  • eines Armes oder einer Hand im Handgelenk 100 %
  • eines Daumens oder eines Zeigefingers 60 %
  • eines anderen Fingers 20 %
  • eines Beines oder eines Fußes 70 %
  • einer großen Zehe 8 %
  • einer anderen Zehe 3 %
  • eines Auges 80 %
  • des Gehörs auf beiden Ohren 70 %

Auswirkungen auf die Leistung der Unfallversicherung

Wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Sind mehrere Körperteile betroffen, so werden die Prozentsätze addiert. Allerdings kann die Summe niemals 100 % übersteigen. Entsprechend dem Prozentsatz der Gliedertaxe leistet dann die Unfallversicherung. Bei einer Invaliditätssumme von 100.000,-- Euro und dem Verlust eines Daumens (20 %) würden also 20.000,-- Euro Entschädigung gezahlt werden.

Das allerdings nur bei Vernachlässigung der Gebrauchsminderung bzw. bei einer 100%igen Gebrauchsminderung. Diese wird individuell von einem Arzt festgestellt.

Um beim oben erwähnten Beispiel zu bleiben, würden bei einer Gebrauchsminderung von 3/10 von den 20.000,- Euro nur 30 %, also nur 6.000,- Euro ausgezahlt.

Einzelnachweise

  1. Medizinische Gutachten, herausgegeben von Hans Dörfler, Wolfgang Eisenmenger, Hans-Dieter Lippert, Ursula Wandl
  2. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GdV): Einstufung der Invaliditätsgrade (in %). 17. November 2025, abgerufen am 17. November 2025 (deutsch).