Geprüfter Industriemeister Pharmazie IHK
Ein geprüfter Industriemeister Pharmazie ist eine Fachkraft in der Pharmaindustrie.
Voraussetzungen
Für die Zulassung zur Prüfung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:[1]
- Für den Teil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
- Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann
- oder eine Berufsausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis
- Für den Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- erfolgreicher Abschluss der ersten Prüfung vor höchstens fünf Jahren
- und zusätzlich zu den für den ersten Teil geforderten Zeiten eine Berufspraxis von einem weiteren Jahr
Dabei soll die Berufspraxis wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Pharmazie haben. Darüber hinaus muss vor der letzten Prüfung der Nachweis der Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen (Ausbildereignung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung) erbracht werden.[2]
Weiterbildung
Die Weiterbildung umfasst folgende Inhalte:
- Für den Teil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“[3]
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Für den Teil „Handlungsspezifische Qualifikationen“[4]
- Pharmazeutische Fertigung und Verpackung
- Pharmazeutische Technologie
- Entwickeln und Herstellen von Darreichungsformen
- Pharmazeutische Qualitätssicherung
- Organisation, Führung und Kommunikation
- Personalführung und -entwicklung
- Betriebliches Kostenwesen
- Verantwortliches Handeln im Betrieb (Responsible Care)
- Qualitätsmanagement
- Information und Kommunikation
- eines der Spezialisierungsgebiete
- Automatisierungs- und Prozessleittechnik
- Biotechnologie
- Betriebscontrolling
- Qualitätsmanagement im regulierten Umfeld
- Pharmazeutische Fertigung und Verpackung
Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, früher „Meister-BAföG“, können Teilnehmer einer Weiterbildung zum geprüften Industriemeister Pharmazie IHK eine Förderung beantragen.[5] Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.[6]
Aufgaben
Zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters Pharmazie gehören die Überwachung der Fertigungs- und Verpackungsprozesse, die Koordination des Einsatzes von Betriebs- und Produktionsmitteln und die Sicherstellung von deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sowie deren Werterhalt bei Transport und Lagerung. Sie sorgen für die Einhaltung von Qualitäts- und Quantitätsvorgaben, leiten Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen ein und beteiligen sich an der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte und entsprechender Vorschriften. Außerdem setzen sie technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen um, organisieren und überwachen die In- und Außerbetriebnahme von Fertigungs- und Verpackungsanlagen, arbeiten an der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mit und beteiligen sich an der Gestaltung von kontinuierlichen Verbesserungsprozessen.
Geprüfte Industriemeister Pharmazie planen Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Wirk-, Hilfs- und Betriebsstoffen und beteiligen sich an der Planung und Umsetzung neuer Fertigungs- und Verpackungsprozesse. Sie stellen Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Quantität und Qualität sicher, steuern die Kostenentwicklung und den wirtschaftlichen Ablauf und wirken bei der Auswahl und Beschaffung von Apparaten, Anlagen und Einrichtungen mit. Darüber hinaus sorgen sie für die Einhaltung von Terminen, koordinieren und überwachen die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen und gewährleisten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften.
Industriemeister der Fachrichtung Pharmazie führen Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele und ordnen ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eignung, Kompetenz und Interessen zu. Sie leiten sie zu selbständigem, verantwortlichem Handeln an, motivieren sie und beteiligen sie an Entscheidungsprozessen. Außerdem wirken sie bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mit, betreuen und moderieren Arbeitsgruppen, fördern die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat und führen die Beurteilung einzelner Mitarbeiter oder von Gruppen von Mitarbeitern durch und veranlassen entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Unterweisungen. Ebenso fördern sie die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter, führen neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche ein, verantworten die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden, setzen die Qualitätsmanagementziele kontinuierlich um und fördern das Qualitätsbewusstsein und die Kundenorientierung der Mitarbeiter.[7]
Einzelnachweise
- ↑ § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie
- ↑ § 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie
- ↑ § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie
- ↑ § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie
- ↑ Was wird gefördert? – BMBF-Aufstiegs-BAföG. Bundesministerium für Bildung und Forschung, abgerufen am 19. Oktober 2025.
- ↑ Industriemeister/-in Pharmazie. IHK Nord Westfalen, abgerufen am 18. Oktober 2025.
- ↑ § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Pharmazie und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Pharmazie